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Arbeitszeugnis
03.03.2014, 22:55
Beitrag: #1
Arbeitszeugnis
Hallo Foristi,

ich befasse mich gerade mit dem mir übermittelten Arbeitszeugnis, das nun auf meinen Wunsch erstellt und mir zugeleitet worden ist.

Mich würde Eure Meinung dazu sehr interessieren, sicherlich habt ich da eine ganze Menge Erfahrung.

Auch wichtig, dass ich mich mit dem bisherigen Arbeitgeber derzeit leider vor dem Arbeitsgericht auf das Härteste noch zoffen muss.

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[Bild: az.png]

"Ich kann, weil ich will, was ich muss."
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04.03.2014, 00:01
Beitrag: #2
RE: Arbeitszeugnis
Ich sag mal fern ab von gut .. eher eine 5 minus wie sich das liest ...

Das aufgabengebiet ist umfangreich beschrieben.. das ist okay.. aber folgende formulierungen gefallen mir gar nicht :

1.) .. er bewältigte die aufgaben zu unserer zufriedenheit.

Das muss heißen zu unser vollsten zufriedenheit.

2.) Er konnte sich über die Maßen durchsetzen und gab Impulse und trieb eigenständig Veränderungen vorran ???

Daraus lese ich: Er handelte ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung und ließ sich auch von Anweisungen der Geschäftsleitung nicht von seinem Vorhaben abbringen.


3.) Sein Verhalten gegenüber uns sowie unseren Mandanten war einwandfrei

Das muss heissen: war stets einwandfrei.

4.) Der schlusssatz geht ebenfalls gar nicht ...

In beruflicher und persöhnlicher hinsicht alles gute und viel erfolg wünschen .....

In Persöhnlicher hinsicht erfolg wünschen ist gleich bedeutend mit "er ist ein arschloch und wir wünschen ihm dass er sich bessert....Allerdings glauben wir nicht dass er das hinbekommt ...."

Besser ist : wir wünschen ihm für die Zukunft alles gute und bedanken uns für die gute und stets kollegiale Zusammenarbeit!

Das bedauern über den fortgang kommt im Zeugnis nämlich überhaupt nicht zum ausdruck ...

5.) Auch Die Betonung von unserem und seinem ist schlicht mangelhaft...

Erst heisst es unserer .. dann steht da was von erweiterung seines Mandantenstammes .. hat er etwa nebenbei sein eigenes ding gedreht ??

Also das Zeugnis geht überhaupt nicht ...

lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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04.03.2014, 00:14
Beitrag: #3
RE: Arbeitszeugnis
Vielen Dank für diese Interpretation, Jive. Sie deckt sich ganz gut mit meinem Eindruck, nämlich, dass dieses Zeugnis noch eine Art Abschiedsgruss sein soll.

Zugegeben, das Verhältnis ist nicht unbelastet.

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04.03.2014, 18:28
Beitrag: #4
RE: Arbeitszeugnis
ich denke mal, dass ist so eine vier, die Du da bekommen hast.

Gab es keine weiteren Mitarbeiter, mit denen Du zusammengearbeitet hast?

Noch was:
Als leitender Mitarbeiter übernahm bzw. delegierte Herr .... Aufgaben und Verantwortung.

Aufgaben delegiert man als Vorgesetzer, aber die Verantwortung für die eigenenen Aufgaben bleibt beim Chef.


Der Schlusssatz:

das mit den wünschen für die private Zukuft ist schon richtig.

Aber bei einer guten Note heißt es etwa:

Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für seine Mitarbeit. Wir wünschen ihm afu seinem weiteren berufs- und Lebensweg alles Gute udn weiterhin viel Erfolg... Oder: Wir wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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04.03.2014, 18:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2014 19:49 von Fisherman72.)
Beitrag: #5
RE: Arbeitszeugnis
Auch Dir vielen Dank für das Feedback, Vorwitzig.

Leider ist es so, dass man der Geschäftsführung nur mit Klage beikommen kann. Da geht es mir leider genauso wie anderen im Unternehmen auch, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit einklagen müssen.

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05.03.2014, 10:28
Beitrag: #6
RE: Arbeitszeugnis
Praktikerlösung:

Zeugnis selber schreiben und zur Unterschrift vorlegen.
(oder als Datei zum Ausdrucken auf dem firmenbriefpapier)

In den meisten Fällen scheuen die Arbeitgebenr einfach nur den Aufwand so ein Zeugnis schreiben zu müssen.

Wenn das nicht klappt bleibt dir leider nur die Klage..

lg, jive

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