Organisation der Finanzverwaltung
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05.02.2014, 09:45
Beitrag: #1
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Organisation der Finanzverwaltung
Hallo, und heute von mir mal eine Frage, mit der ich nicht die Exekutive provozieren oder in ihre Schranken weisen will, sondern mir Gedanken über ihre Organisation mache:
Wieso ist die Finanzverwaltung eigentlich so organisiert, dass es in jedem Bundesland eine OFD gibt und darunter eine Vielzahl von FÄ hängt? Wieso gibt es nicht - analog zur bundesrechtlichen Arbeitsverwaltung - nur ein einziges Finanzamt pro Bundesland mit örtlichen Niederlassungen? Ich könnte mir dann beispielsweise vorstellen, dass sich eine Menge Fragen im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit überhaupt nicht stellen, solange sich alles innerhalb desselben Bundeslandes abspielt. Und auch egal, an welche Filiale man einen Schriftsatz richtet, man wäre immer beim richtigen FA, weil es ja nur eines gibt. Vielleicht könnte man sogar an eine Weiterleitungspflicht analog § 16 Abs. 2 SGB I denken...? |
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06.02.2014, 23:11
Beitrag: #2
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RE: Organisation der Finanzverwaltung
Warum? Weil sich diese Struktur für vielen Jahren etabliert hat und sie für gut empfunden wurde.
Der Bund hat sich irgendwann von dem System gelöst und ein eigenes System eingeführt. Die Länder sind bei dem System geblieben. Die Länder, welche mehr als eine OFD hatten, haben dies geändert. Bei der örtlichen Zuständigkeit sehe ich auch kein Problem. Sie ist ja nicht wirklich kompliziert. Vorgänge die beim falschen Amt eingehen, werden weitergeleitet. Ich glaube, wenn die Personalplaner in den Ministerien sinnvolle Möglichkeiten zur Einsparungen sehen würden, dann wäre die Anzahl der Ämter bestimmt bald reduziert. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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