05.02.2014, 09:45
Hallo, und heute von mir mal eine Frage, mit der ich nicht die Exekutive provozieren oder in ihre Schranken weisen will, sondern mir Gedanken über ihre Organisation mache:
Wieso ist die Finanzverwaltung eigentlich so organisiert, dass es in jedem Bundesland eine OFD gibt und darunter eine Vielzahl von FÄ hängt? Wieso gibt es nicht - analog zur bundesrechtlichen Arbeitsverwaltung - nur ein einziges Finanzamt pro Bundesland mit örtlichen Niederlassungen?
Ich könnte mir dann beispielsweise vorstellen, dass sich eine Menge Fragen im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit überhaupt nicht stellen, solange sich alles innerhalb desselben Bundeslandes abspielt. Und auch egal, an welche Filiale man einen Schriftsatz richtet, man wäre immer beim richtigen FA, weil es ja nur eines gibt.
Vielleicht könnte man sogar an eine Weiterleitungspflicht analog § 16 Abs. 2 SGB I denken...?
Wieso ist die Finanzverwaltung eigentlich so organisiert, dass es in jedem Bundesland eine OFD gibt und darunter eine Vielzahl von FÄ hängt? Wieso gibt es nicht - analog zur bundesrechtlichen Arbeitsverwaltung - nur ein einziges Finanzamt pro Bundesland mit örtlichen Niederlassungen?
Ich könnte mir dann beispielsweise vorstellen, dass sich eine Menge Fragen im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit überhaupt nicht stellen, solange sich alles innerhalb desselben Bundeslandes abspielt. Und auch egal, an welche Filiale man einen Schriftsatz richtet, man wäre immer beim richtigen FA, weil es ja nur eines gibt.
Vielleicht könnte man sogar an eine Weiterleitungspflicht analog § 16 Abs. 2 SGB I denken...?