Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
22.10.2013, 10:17
Beitrag: #20
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
Die Ablehnung wäre ein VA. Dagegen kann man Einspruch einlegen und erhält dann die Antwort, dass sich der Änderungsantrag/Einspruch gegen den StBescheid richten muss, wenn der Antrag auf Aufhebung nicht schon als Änderungsantrag gegen den StBescheid ausgelegt wird.

Nach etwas materiellrechtlicher Grübelei muss ich dem Fragesteller ein Stück weit aber zustimmen. Die Vorläufigkeit in diesem Fall erscheint mir relativ sinnfrei, da Stand heute ja schon bekannt ist, dass es vorläufige vergebliche Betriebsausgaben waren, denn der Fragesteller hat ja offenbar keine Kanzlei übernommen.

Wir könnten höchstens darüber streiten, ob er jemals die ernsthafte Absicht zur Selbständigkeit hatte, und wenn diese zweifelhaft ist, dann ist die Begründung der Vorläufigkeit falsch.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht - Meandor - 22.10.2013 10:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation