Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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22.10.2013, 00:01
Beitrag: #16
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Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
Ich verweise auf Tosch: Der Verlust wurde berücksichtigt und der Vorläufigkeitsvermerk mag "ärgerlich" sein, aber ist doch wenig geeignet JETZT aktiv zu werden. Einfach gut dokumentieren, knicken, lochen, heften, Ablage.
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