Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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21.10.2013, 22:54
Beitrag: #14
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AW: RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(21.10.2013 21:05)Fisherman72 schrieb: PS.: Ich bin übrigens nicht der Auffassung, dass man "...das Finanzamt nicht unnötig herausfordern sollte". Wo kämen wir und die Mandanten denn da hin, wenn wir den Schwanz einzögen, bloß weil kein Schlechtwetter auf´m Amt gemacht werden soll? Dann solltest du verfahrensrechtlich aber ordentlich nachlegen... DAS sind die Steuerberater, die ich besonders liebe - gibt immer Spaß für mich! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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