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Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
21.10.2013, 21:05
Beitrag: #12
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
Hi.

Danke für die Antworten.

Also, konkret: der Vorläufigkeitsvermerk selbst ist nicht anfechtbar, da er ein unselbständiger Bestandteil des Steuerbescheides ist. Hierzu existiert Rechtsprechung, die hierfür herangezogen werden könnte.

Mein Einspruch richtet sich dann gegen den Steuerbescheid.

Diese verfahrensrechtliche Frage hatte ich bereits zu klären und sie ist auch geklärt.

Mein Einspruch ist statthaft und zulässig und allenfalls unbegründet, weil das FA eben so tickt, wie es tickt.

Aber, ich bin heute der Auffassung, dass es hier objektiv betrachtet für mich nicht lohnt, ein Fass aufzumachen. Dass sich eine Bearbeiterin beim Finanzamt vorstellt, dass ich möglicherweise keine Gewinnerzielungsabsicht hege, das hat mich dazu veranlasst, den Bescheid insoweit anzufechten.

Ist ja auch frech von der Dame.

Aber, man soll seine Zeit und Energie nicht für das Verfechten von sekundären Prinzipien vergeuden.


Toll, dass Ihr Euch damit auseinandergesetzt habt, spitze! Und vielen Dank an dieser Stelle.

PS.: Ich bin übrigens nicht der Auffassung, dass man "...das Finanzamt nicht unnötig herausfordern sollte". Wo kämen wir und die Mandanten denn da hin, wenn wir den Schwanz einzögen, bloß weil kein Schlechtwetter auf´m Amt gemacht werden soll?

"Ich kann, weil ich will, was ich muss."
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht - Fisherman72 - 21.10.2013 21:05

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