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Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
21.10.2013, 18:28
Beitrag: #10
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(21.10.2013 09:36)ecro schrieb:  Meiner Ansicht nach ist der Einspruch nicht statthaft, da es an der Beschwer fehlt (es sei die Besteuerung im Übrigen zutreffend vorgenommen worden).

Regelungsinhalt des Einkommensteuerbescheides ist die Höhe der Steuer - in Ausnahmefällen auch weitere Besteuerungsmerkmale.

Gegen die vorläufige Festsetzung an sich ist kein Einspruch gegeben.
Das sehe ich anders.

Man kann sehr wohl gegen einen Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einlegen, denn es liegt eine Beschwer vor.

Eine Einspruchsmöglichkeit ist mangels Beschwer nicht möglich gegen eine Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Zurück zum Fall:
Ich würde das alles nicht so hoch aufhängen, noch ist ja nichts "Böses" passiert.
Einsprüche gegen solche Vorläufigkeitsvermerke sind nicht sehr beliebt, man zieht sich nur den Unwillen des FA zu und man ändert ja auch nichts an der Steuerfestsetzung.
Möglicherweise erzielt man sogar ein Ergebnis, was man nicht unbedingt haben möchte, und damit ist einem ja auch nicht gedient....
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht - Petz - 21.10.2013 18:28

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