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Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
21.10.2013, 10:06
Beitrag: #8
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(21.10.2013 07:24)showbee schrieb:  Will heißen: Verengstirne dich nicht auf eine Einkunftsart!
§ 19 kostet ihn vielleicht den AN-Freibetrag.
Der Verlust ist doch veranlagt. Was soll noch passieren?
Diese "vergeblichen Aufwendungen" können m.E. NIE zu Liebhaberei führen; zumal doch jetzt schon klar ist, dass keine Einnahmen daraus folgen.
Und aufgrund von was sollte der Verlust sonst rückwirkend versagt werden?
Ich sehe deshalb weder jetzt noch in den kommenden Jahren einen Grund für eine Vorläufigkeit.


@ ecro:
BFH in
http://treffer.nwb.de/completecontent/dm...150227.htm
unter Entscheidungen 1 c)

Da der Kläger keinen Einspruch gegen den Bescheid vom 5. September 1995 eingelegt hat, ist dieser Bescheid nebst dem darin enthaltenen Vorläufigkeitsvermerk bestandskräftig geworden. Die Bestandskraft hat zur Folge, dass zwar Einwendungen gegen die Wirksamkeit, nicht aber gegen die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Steuerfestsetzung erhoben werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 506; in BFH/NV 1992, 464; vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl 2001 II S. 9)
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht - tosch - 21.10.2013 10:06

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