Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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21.10.2013, 09:36
Beitrag: #7
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(19.10.2013 17:18)Fisherman72 schrieb: Daher habe den Steuerbescheid 2012 angefochten Meiner Ansicht nach ist der Einspruch nicht statthaft, da es an der Beschwer fehlt (es sei die Besteuerung im Ãœbrigen zutreffend vorgenommen worden). Regelungsinhalt des Einkommensteuerbescheides ist die Höhe der Steuer - in Ausnahmefällen auch weitere Besteuerungsmerkmale. Gegen die vorläufige Festsetzung an sich ist kein Einspruch gegeben. ® |
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