Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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19.10.2013, 18:25
Beitrag: #3
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(19.10.2013 17:18)Fisherman72 schrieb: Das Finanzamt geht also davon, dass ich die Maklercourtage aufgrund privater Neigungen und zum Spaß aufgewendet habe.Tut es nicht, sonst hätte es den Verlust gar nicht erst veranlagt. Guck mal hier, Deine Kosten sind "vergebliche Aufwendungen": http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/...odule=home |
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