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Unterhaltsverpflichtung Kind
06.11.2007, 19:43
Beitrag: #1
Unterhaltsverpflichtung Kind
R 32.13 EStR 2005: R 32.13 : Übertragung der Freibeträge für Kinder
Barunterhaltsverpflichtung
(1) Bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie bei Eltern eines nicht ehelichen Kindes ist der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich nicht befindet, grundsätzlich zur Leistung von Barunterhalt verpflichtet. Wenn die Höhe nicht durch gerichtliche Entscheidung, Verpflichtungserklärung, Vergleich oder anderweitig durch Vertrag festgelegt ist, können dafür die von den Oberlandesgerichten als Leitlinien aufgestellten Unterhaltstabellen, z.B. "Düsseldorfer Tabelle", einen Anhalt geben.

Nun habe ich eine Berechnung der Familienkasse, daß der Kindesvater aufgrund geringem Einkommen und weiterer Verpflichtungen nur 13,- mtl. bzw. ab Okt. 0,- zu zahlen hat. Hat er nun trotzdem Anspruch auf hälftigen Ki FB? Er zahlt zwar die 13,-, aber das ist bei einem 18-jährigen doch ein Witz.

Viele Grüße
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06.11.2007, 20:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2007 20:55 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind
Opa schrieb:...
Nun habe ich eine Berechnung der Familienkasse, daß der Kindesvater aufgrund geringem Einkommen und weiterer Verpflichtungen nur 13,- mtl. bzw. ab Okt. 0,- zu zahlen hat. Hat er nun trotzdem Anspruch auf hälftigen Ki FB? Er zahlt zwar die 13,-, aber das ist bei einem 18-jährigen doch ein Witz.

Viele Grüße

Ja Opa er hat Anspruch auf den Hälftigen, siehe hier

"Besteht keine Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, z. B. weil der andere Elternteil mangels ausreichender eigener Mittel nicht leistungsfähig ist"

obwohl im der Hälftige möglicherweise überhaupt nicht nützt.

Dafür rückst du mir das "c" wieder auf die richtige Stelle, einverstanden?WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.11.2007, 10:03
Beitrag: #3
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind
Das Steuerrecht ist eben nicht gerecht. Er zahlt keinen Pfennig/Cent bekommt aber den hälftigen KiFB, der der Mutter verloren geht und auch den hälftigen Behinderten FB des Kindes, der auch der Mutter verloren geht (s. meinen früheren thread). Sch...

Zitat:Dafür rückst du mir das "c" wieder auf die richtige Stelle, einverstanden?
Zitat:...obwohl im der Hälftige...
Nee, aber ich schenk dir ein "h". Tongue

Viele Grüße
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07.11.2007, 12:07
Beitrag: #4
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind
Opa schrieb:Das Steuerrecht ist eben nicht gerecht. Er zahlt keinen Pfennig/Cent bekommt aber den hälftigen KiFB, der der Mutter verloren geht und auch den hälftigen Behinderten FB des Kindes, der auch der Mutter verloren geht (s. meinen früheren thread). Sch...

Zitat:Dafür rückst du mir das "c" wieder auf die richtige Stelle, einverstanden?
Zitat:...obwohl im der Hälftige...
Nee, aber ich schenk dir ein "h". Tongue

Viele Grüße

Nett von dir, so kann man/frau eben jemanden beschäftigen.WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.11.2007, 12:13
Beitrag: #5
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind
Opa schrieb:Das Steuerrecht ist eben nicht gerecht. ...

Hast du je daran gezweifelt?Rolleyes

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.11.2007, 12:21
Beitrag: #6
RE: Unterhaltsverpflichtung Kind
Nicht wirklich, aber ärgerlich ist es. Der KV zahlt gerademal ca. 100,- Unterhalt im Jahr, und die Mutter, die eigentlich den kompletten Unterhalt des Kindes trägt, hat dadurch ca. 300,- steuerl. Nachteile.

Viele Grüße
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