Schon GEZ....?
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12.05.2013, 15:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2013 15:15 von Jim.)
Beitrag: #1
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Schon GEZ....?
Mittlerweile ist es ja kein Geheimnis mehr, dass die Stimmen in der steuerlichen Literatur (siehe z.B. Korioth/Koemm, DStR 2013, 833) sich mehrheitlich dafür aussprechen, dass
a) der seit dem 1.1.2013 geltende Rundfunkbeitrag in Wahrheit eine Steuer und b) u.a. genau deswegen verfassungswidrig ist, weil den Ländern, die ihn per Staatsvertrag eingeführt und zum (Landes)Gesetz erhoben haben, dafür gem. Art. 105 Abs. 2a GG die erforderliche Kompetenz fehlte. Unterstellt, diese Meinungen sind zutreffend, folgt daraus m.E., dass Steuerberater beratungs- und vertretungsbefugt in Sachen Rundfunkbeitrag gegenüber den Landesrundfunkanstalten und deren "Beitragsservice" sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 StBerG). Hingegen ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet, denn es fehlt an einer Einordnung der von den Landesrundfunkanstalten (nicht Landesfinanzbehörden!) verwalteten Steuer in § 33 FGO. Folglich müssten Steuerberater, die namens ihrer Mandanten die Verfassungs- und damit Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrags geltend machen wollen, dies vor den Verwaltungsgerichten tun. Dazu sind sie m. E. allerdings berechtigt, ebenso wie ich im Rahmen der Fürsorgepflicht für das Mandat auch eine Hinweispflicht auf die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gegenüber dem Mandanten sehe. Sehen das die hiesigen Steuerberater genauso? |
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12.05.2013, 18:12
Beitrag: #2
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RE: Schon GEZ....?
Darüber haben die meisten sicherlich noch nicht nachgedacht.
Vielleicht sollte man sich hierzu mit Herrn Bernd Höcker beraten. Den trifft man hier: http://www.gez-abschaffen.de/ ® |
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12.05.2013, 18:51
Beitrag: #3
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Schon GEZ....?
Nur weil es verfassungsrechtlich eine Steuer sein könnte, wird es nicht zur Angelegenheit der Steuerberater. Das GEZ = Steuer Argument soll ja gerade dazu dienen diese "Abgabe" in Karlsruhe zu kippen, nicht den Anwendungsbereich für StB zu eröffnen.
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12.05.2013, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2013 19:21 von Jim.)
Beitrag: #4
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RE: Schon GEZ....?
(12.05.2013 18:51)showbee schrieb: Nur weil es verfassungsrechtlich eine Steuer sein könnte, wird es nicht zur Angelegenheit der Steuerberater. Siehst du § 1 Abs. 1 Nr. 3 StBerG nicht als einschlägig? Ich denke ja auch nicht, dass das "GEZ=Steuer"-Argument den Anwendungsbereich für Steuerberater eröffnen sollte; ich gehe aber davon aus, dass er unbeabsichtigt, aber automatisch eröffnet ist, falls es sich um eine Steuer handeln sollte. |
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12.05.2013, 20:50
Beitrag: #5
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Schon GEZ....?
Nein, weil nach Nr 3 eine durch Landesrecht oder auf Grund einer landesrechtlichen Ermächtigung geregelte Steuer erforderlich ist und somit ein grds verfassungsmäßiges Gesetz in Bezug auf Steuern voraussetzt. Hier sollte aber gerade keine Steuer vorliegen. Im übrigen wäre zu klären, ob der Staatsvertrag zwischen den Ländern Landesrecht iSd Vorschrift sein kann ;-)
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12.05.2013, 21:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2013 21:36 von Jim.)
Beitrag: #6
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RE: Schon GEZ....?
Ich würde, da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ja von jedem Bundesland einzeln ratifiziert werden muss, schon davon ausgehen, dass es sich dabei um Landesrecht handelt. Und wenn die Literaturstimmen Recht haben, die davon sprechen, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, dann hätten wir also eine durch Landesrecht geregelte Steuer.
Ich würde aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 StBerG allerdings nicht ein grundsätzliches Erfordernis eines verfassungsmäßigen Gesetzes ableiten. M.E. lässt der Wortlaut einzig auf das Erfordernis einer landesrechtlichen Regelung in Bezug auf eine Steuer schließen - ob verfassungsgemäß oder nicht, scheint mir insoweit völlig nebensächlich. Anderenfalls müsste man ja auch bei allen Regelungen in Bundes-Steuergesetzen, deren Verfassungsmäßigkeit durch FG oder BFH in Zweifel gezogen wird (denken wir z.B. an die Steinbrücksche Kürzung der Pendlerpauschale um die ersten 20 km oder aktuell an das ErbStG), automatisch auch die Vertretungsberechtigung der StB in Zweifel ziehen. |
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12.05.2013, 22:51
Beitrag: #7
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Schon GEZ....?
Naja, ob ein Gesetz materiell Verf.widrig ist in Einzelpunkten oder ob für ein Gesetz schon keine Kompetenzgrundlage besteht, ist schon ein Unterschied. Da es hier bei Vertretungsfragen auch nur darum geht, also gerade nicht um materielles (Steuer)recht, sehe ich eher den Anwendungsbereich der Anwaltschaft (VerfassungRecht).
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13.05.2013, 12:50
Beitrag: #8
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RE: Schon GEZ....?
@Jim
Zitat:...für das Mandat auch eine Hinweispflicht auf die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags gegenüber dem Mandanten sehe.... Ist es tatsächlich erstrebenswert, sich auch noch damit beschäftigen zu müssen ? Finanziell würdigen werden das die Mandanten wohl kaum. |
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