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Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
10.03.2013, 15:54
Beitrag: #1
Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Hallo,

die Eheleute (AB) wollen ein Mietgrundstück innerhalb der Spekulationsfrist an ihrer Tochter verschenken bzw. übertragen. Die Tochter soll bzw. will im Gegenzug eine "Versorgungsleistung" von ca. 500 - 700 Euro an ihre Eltern leisten. Das Mietgrundstück soll ein Verkehrswert von ca. 450 TEUR haben (denke aber, dass es deutlich höher ist). Die Anschaffungskosten der Eltern belaufen sich auf ca. 150 TEUR. Die in Anspruch genommene AfA lass ich mal aus Vereinfachungsgründen weg. Der hohe Unterschied zwischen Verkehrswert und Anschaffungskosten ist ebenfalls auf eine teilentgeltliche Übertragung zurückzuführen.

Der § 10 ist ja bekanntlich ab 08 für Privatvermögen ausgeschlossen. Daher stellt sich die Frage, wie man das ganze Ding überträgt, so dass weder ESt noch SchenkSt anfallen und eventuell die Leistungen der Tochter einkommensmindernd ansetzten kann. Vorschenkungen gab es keine.

Ist folgende Lösung denkbar??
Tochter erwirbt das Mietgrundstück von den Eltern zu den AK (150 TEUR). Die Tochter vereinbart aber dies in Raten zu zahlen, sprich ein Darlehen von den Eltern i.H.v. 150 TEUR an die Tochter.
Ergebnis:
1. Tochter hat AK -> Abschreibungspotenzial
2. Tochter hat Zinsaufwand
3. Eltern haben Zinseinnahmen
4. Es entsteht kein Veräußerungsgewinn.
5. Die teilentgeltliche Übertragung veringert die SchenkSt-liche BM -> Freibetrag könnte eventuell unterschritten werden?!

Dann kommen noch weitere Fragen hinzu:
a) Was passiert, wenn die Eltern innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung sterben?
c) Gibt es vlt eine andere Alternative der Übertragung?

Vielen Dank im Voraus für Kommentare.

Grüße
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10.03.2013, 20:58
Beitrag: #2
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Ich bin ja nun nicht der große ErbStG-Experte, aber die Freibeträge sind doch T€ 400 pro Elternteil, also sollte die Übertragung erbschaft-/schenkungsteuerfrei sein, wenn nicht andere Vorschenkungen vorliegen.
Und bei einer einfachen Übergabe dürfte auch keine ESt anfallen.
Ob die Unterhaltszahlungen steuerlich abziehbar sind? Googel mal unter Übergabe gegen Versorgungsleistungen. 2004 ging das noch, aber ich glaub, da hat sich was geändert.
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10.03.2013, 23:06
Beitrag: #3
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Danke Tosch für dein Beitrag.

Ja Vorsorgungsleistungen gehen ja leider nicht mehr...die Tochter möchte aber gerne ihre zahlungen an die Eltern als SA oder ähnliches berücksichtigt...mir fällt aber ehrlich gesagt nichts ein.
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11.03.2013, 00:15
Beitrag: #4
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
(10.03.2013 23:06)Cloud schrieb:  ...die Tochter möchte aber gerne ihre zahlungen an die Eltern als SA oder ähnliches berücksichtigt...mir fällt aber ehrlich gesagt nichts ein.
ich möchte auch gerne keine Steuern bezahlen Cool

Und wenn die Eltern sich den Nießbrauch an den Mieterträgen einer Wohnung vorbehalten?
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11.03.2013, 09:08
Beitrag: #5
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
(11.03.2013 00:15)tosch schrieb:  
(10.03.2013 23:06)Cloud schrieb:  ...die Tochter möchte aber gerne ihre zahlungen an die Eltern als SA oder ähnliches berücksichtigt...mir fällt aber ehrlich gesagt nichts ein.
ich möchte auch gerne keine Steuern bezahlen Cool

Und wenn die Eltern sich den Nießbrauch an den Mieterträgen einer Wohnung vorbehalten?

Da wären wir wieder doch beim (alten) § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG???
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11.03.2013, 10:38
Beitrag: #6
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
(11.03.2013 09:08)Cloud schrieb:  Da wären wir wieder doch beim (alten) § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG???
Warum?
Das sind doch Mieterträge und keine Sonderausgaben.
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11.03.2013, 11:47
Beitrag: #7
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
(11.03.2013 10:38)tosch schrieb:  
(11.03.2013 09:08)Cloud schrieb:  Da wären wir wieder doch beim (alten) § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG???
Warum?
Das sind doch Mieterträge und keine Sonderausgaben.

Hab das jetzt so verstanden:
Eltern übertragen Mehrfamilienhaus an die Tochter, die die Wohnungen an Dritte vermietet. Die Mieterträge halten sich die Eltern als Versorgungsleistungen vor, sind also von der Tochter an die Eltern weiterzuleiten.

Die Versorgungsleistungen sind als dauernde Last zu behandeln. Sie sind bei den eltern nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern. Tochter hat Einkünfte aus VuV in Höhe der Mieterträge , die Versorgungsleistungen konnte sie damals als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehen.
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11.03.2013, 12:12
Beitrag: #8
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Nein, das hat nichts mit Versorgungsleistungen zu tun. Lies mal z.B. hier:

http://www.steuertipps.de/lexikon/v/vorb...iessbrauch
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11.03.2013, 12:22
Beitrag: #9
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Achso danke...das hatten wir uns auch schon überlegt. Aber die Eltern wollen mit dem Grundstück nichts mehr zutun haben. Die wollen einfach nur monatl. Kohle von der Tochter sehen. Darum die Idee mit der Kaufpreisrate bzw. Kaufpreisrente...
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11.03.2013, 12:35
Beitrag: #10
RE: Spekulationsgeschäft durch (Teil)Schenkung
Hi.

Soweit eine entgeltliche Übertragung vorliegt, z.B. bei Vereinbarung eines Kaufpreises von 150 TEUR, ist die T-Therorie zu beachten.

D.h. aus Sicht der Veräußerer (AB) liegt deshalb ein steuerpflichtiges VGeschäft iS § 23 vor, da Veräußerung innerhalb Frist für 150 TEUR = 1/3 entgeltlich, 2/3 unentgeltlich = VK 150 TEUR ./. 1/3 v Buchwert EUR 150 = 50 TEUR = 100 Gewinn § 23 EStG.

"Ich kann, weil ich will, was ich muss."
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