10.03.2013, 15:54
Hallo,
die Eheleute (AB) wollen ein Mietgrundstück innerhalb der Spekulationsfrist an ihrer Tochter verschenken bzw. übertragen. Die Tochter soll bzw. will im Gegenzug eine "Versorgungsleistung" von ca. 500 - 700 Euro an ihre Eltern leisten. Das Mietgrundstück soll ein Verkehrswert von ca. 450 TEUR haben (denke aber, dass es deutlich höher ist). Die Anschaffungskosten der Eltern belaufen sich auf ca. 150 TEUR. Die in Anspruch genommene AfA lass ich mal aus Vereinfachungsgründen weg. Der hohe Unterschied zwischen Verkehrswert und Anschaffungskosten ist ebenfalls auf eine teilentgeltliche Übertragung zurückzuführen.
Der § 10 ist ja bekanntlich ab 08 für Privatvermögen ausgeschlossen. Daher stellt sich die Frage, wie man das ganze Ding überträgt, so dass weder ESt noch SchenkSt anfallen und eventuell die Leistungen der Tochter einkommensmindernd ansetzten kann. Vorschenkungen gab es keine.
Ist folgende Lösung denkbar??
Tochter erwirbt das Mietgrundstück von den Eltern zu den AK (150 TEUR). Die Tochter vereinbart aber dies in Raten zu zahlen, sprich ein Darlehen von den Eltern i.H.v. 150 TEUR an die Tochter.
Ergebnis:
1. Tochter hat AK -> Abschreibungspotenzial
2. Tochter hat Zinsaufwand
3. Eltern haben Zinseinnahmen
4. Es entsteht kein Veräußerungsgewinn.
5. Die teilentgeltliche Übertragung veringert die SchenkSt-liche BM -> Freibetrag könnte eventuell unterschritten werden?!
Dann kommen noch weitere Fragen hinzu:
a) Was passiert, wenn die Eltern innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung sterben?
c) Gibt es vlt eine andere Alternative der Übertragung?
Vielen Dank im Voraus für Kommentare.
Grüße
die Eheleute (AB) wollen ein Mietgrundstück innerhalb der Spekulationsfrist an ihrer Tochter verschenken bzw. übertragen. Die Tochter soll bzw. will im Gegenzug eine "Versorgungsleistung" von ca. 500 - 700 Euro an ihre Eltern leisten. Das Mietgrundstück soll ein Verkehrswert von ca. 450 TEUR haben (denke aber, dass es deutlich höher ist). Die Anschaffungskosten der Eltern belaufen sich auf ca. 150 TEUR. Die in Anspruch genommene AfA lass ich mal aus Vereinfachungsgründen weg. Der hohe Unterschied zwischen Verkehrswert und Anschaffungskosten ist ebenfalls auf eine teilentgeltliche Übertragung zurückzuführen.
Der § 10 ist ja bekanntlich ab 08 für Privatvermögen ausgeschlossen. Daher stellt sich die Frage, wie man das ganze Ding überträgt, so dass weder ESt noch SchenkSt anfallen und eventuell die Leistungen der Tochter einkommensmindernd ansetzten kann. Vorschenkungen gab es keine.
Ist folgende Lösung denkbar??
Tochter erwirbt das Mietgrundstück von den Eltern zu den AK (150 TEUR). Die Tochter vereinbart aber dies in Raten zu zahlen, sprich ein Darlehen von den Eltern i.H.v. 150 TEUR an die Tochter.
Ergebnis:
1. Tochter hat AK -> Abschreibungspotenzial
2. Tochter hat Zinsaufwand
3. Eltern haben Zinseinnahmen
4. Es entsteht kein Veräußerungsgewinn.
5. Die teilentgeltliche Übertragung veringert die SchenkSt-liche BM -> Freibetrag könnte eventuell unterschritten werden?!
Dann kommen noch weitere Fragen hinzu:
a) Was passiert, wenn die Eltern innerhalb von zehn Jahren nach der Übertragung sterben?
c) Gibt es vlt eine andere Alternative der Übertragung?
Vielen Dank im Voraus für Kommentare.
Grüße