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BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
26.02.2013, 22:37
Beitrag: #1
BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
Meines Erachtens ein interessanter, wenn auch eigentlich klarer Fall:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...n&nr=27422

Bei Leasingwagen unter 50% berufliche Nutzung können ertragsteuerlich nicht die vollen Aufwendungen angesetzt werden und dann die 1% Methode als Korrektur; vielmehr sind nur die Selbstkosten als "Nutzungseinlage" als Aufwand zu behandeln.

Wie handhabt ihr das in der Praxis? Wenn man es genau nimmt, muss man ja für beurfliche Nutzung < 50% nun auch unterscheiden ob Kauf oder Leasing (je nach Bilanzierung). Bei Kauf gewillkürtes BV, voller Ansatz als BV & Aufwand; Korrektur des Privatanteils durch Entnahmebuchung, berechnet nach Fahrtenbuch oder Schätzung. Bei Leasing (Miete) dann gleich nur anteilige Aufwendungen als BA. Muss man nun monatlich schätzen/ermitteln? Was sagt die Praxis? Aber durch Begrenzung 1% Methode auf PKW mit Nutzung > 50% dann doch wieder gleichlauf (faktisch).
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27.02.2013, 14:46
Beitrag: #2
RE: BFH: keine 1% Regel bei Leasingwagen und < 50% berufliche Nutzung
Hmm, war es nicht so, dass unter 50% ich auch nur den entsprechenden Prozentsatz als BA ansetzen darf? Und dafür keine 1% Regelung? Somit wäre hier kein Unterschied. Zumindest habe ich das mal so gelernt und teilweise auch so gehandhabt.

Faktisch ist es allerdings bei meinen Mandanten so, dass es sich in einigen Fällen eher rentiert den Pkw komplett ins PV zu übernehmen und dann die betrieblichen Fahrten mit 30 Cent abzurechnen. Gerade bei abgeschriebenen Pkw ist das oftmals eine OPtion die wir gerne wählen. Pkw wird entnommen und 30 Cent abgerechnet.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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