26.02.2013, 22:37
Meines Erachtens ein interessanter, wenn auch eigentlich klarer Fall:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...n&nr=27422
Bei Leasingwagen unter 50% berufliche Nutzung können ertragsteuerlich nicht die vollen Aufwendungen angesetzt werden und dann die 1% Methode als Korrektur; vielmehr sind nur die Selbstkosten als "Nutzungseinlage" als Aufwand zu behandeln.
Wie handhabt ihr das in der Praxis? Wenn man es genau nimmt, muss man ja für beurfliche Nutzung < 50% nun auch unterscheiden ob Kauf oder Leasing (je nach Bilanzierung). Bei Kauf gewillkürtes BV, voller Ansatz als BV & Aufwand; Korrektur des Privatanteils durch Entnahmebuchung, berechnet nach Fahrtenbuch oder Schätzung. Bei Leasing (Miete) dann gleich nur anteilige Aufwendungen als BA. Muss man nun monatlich schätzen/ermitteln? Was sagt die Praxis? Aber durch Begrenzung 1% Methode auf PKW mit Nutzung > 50% dann doch wieder gleichlauf (faktisch).
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/...n&nr=27422
Bei Leasingwagen unter 50% berufliche Nutzung können ertragsteuerlich nicht die vollen Aufwendungen angesetzt werden und dann die 1% Methode als Korrektur; vielmehr sind nur die Selbstkosten als "Nutzungseinlage" als Aufwand zu behandeln.
Wie handhabt ihr das in der Praxis? Wenn man es genau nimmt, muss man ja für beurfliche Nutzung < 50% nun auch unterscheiden ob Kauf oder Leasing (je nach Bilanzierung). Bei Kauf gewillkürtes BV, voller Ansatz als BV & Aufwand; Korrektur des Privatanteils durch Entnahmebuchung, berechnet nach Fahrtenbuch oder Schätzung. Bei Leasing (Miete) dann gleich nur anteilige Aufwendungen als BA. Muss man nun monatlich schätzen/ermitteln? Was sagt die Praxis? Aber durch Begrenzung 1% Methode auf PKW mit Nutzung > 50% dann doch wieder gleichlauf (faktisch).