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Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
28.02.2013, 18:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.02.2013 18:06 von phönix.)
Beitrag: #11
RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
(28.02.2013 17:52)blindworm schrieb:  
Zitat:Bitten wir Überschuldung zu prüfen..." - also ggf. Auftrag erteilen an Gutachter...
Veranlassen die Geschäftsführer dann tatsächlich etwas ?

Teilweise, es kommt auf die Erfahrungen der GF mit dem Staatsanwalt an.

(28.02.2013 17:52)blindworm schrieb:  Und eigentlich steht im HGB auch die Pflicht zur JA-Erstellung bis 30.06. des Folgejahres. Wie hoch wird denn aber gerade bei kleineren KapG des Quote sein, bei denen erst bis 31.12. erstellt wird ?

Zu hoch, aber nur so lange, bis die GF der Gesellschaften ihre Erfahrungen mit dem Staatsanwalt wegen "Verletzung der Buchführungspflicht" (= zu späte Blanzerstellung) gemacht haben. Wird aber nur verfolgt, wenn die Gesellschaft in Inso gerät. Ansonsten hat es den Staatsanwalt überhaupt nicht zu interessieren.

Wir haben z.B. für die Vielzahl der Mandate mit dieser Rechtsform den Auftrag, die Bilanz bis 30.06. zu erstellen. Das wird auch so gemacht und dokumentiert. Man muss ja nicht mehr als 1 Seite Bilanz fertig haben!!! Der ganze Rattenschwanz drumherum kann ja später erledigt werden.

schönen Tag noch

phönix
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28.02.2013, 20:13
Beitrag: #12
RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Zitat:Man muss ja nicht mehr als 1 Seite Bilanz fertig haben!!!

Wie meinst du das?
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28.02.2013, 22:24
Beitrag: #13
RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
(28.02.2013 20:13)limo schrieb:  Wie meinst du das?

So wie es das Gesetz sagt. Straftatbestand ist nicht der fehlende JA zum 30.06., sondern die fehlende Bilanz.

Wenn der komplette JA (G+V, Anhang, ggf. Lagebericht und Erläuterungsbericht) nicht vorliegt, ist das nicht strafbewehrt.
§ 283b StGB http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283b.html

wichtig: der Verweis auf § 283 (6):
(6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.

schönen Tag noch

phönix
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01.03.2013, 08:16
Beitrag: #14
RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter
Zitat:Wenn der komplette JA (G+V, Anhang, ggf. Lagebericht und Erläuterungsbericht) nicht vorliegt, ist das nicht strafbewehrt.

Die Bilanz ist aber nun nicht von der GuV und auch nicht von der Steuerberechnung trennbar. Die Abschlussarbeiten und Steuerberechnungen müssen komplett erfolgt sein. Der Anhang macht da zeitlich kaum etwas aus.

Zitat:Man muss ja nicht mehr als 1 Seite Bilanz fertig haben!!!

Wenn Du damit nur das Deckblatt mit entsprechendem Datum meinstWink, dann kann man sich die meiste Arbeit natürlich zunächst sparen.
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