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Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - Eisvogel - 14.02.2013 23:49 Hallo, ich bräuchte mal Hilfe zu folgendem Sachverhalt: Gmbh wird insolvent, InsoVerwalter fordert Nachweis der Einzahlung der Stammeinlagen. Gesellschafter können nichts mehr nachweisen, da schon Ewigkeiten her. InsoVerwalter erhebt deshalb Klage und fordert die Einzahlung der Stammeinlagen. Vor Gericht schließt man 2011 einen Vergleich und die Gesellschafter zahlen jeder ein paar TEUR ein. Gesellschaffter A war bei Eröffnung des InsoVerfahrens noch an der GmbH zu 20% beteiligt, B hatte seine 80% Anteile bereits vorher abgetreten. Das Insolvenzverfahren ist heute noch nicht abgeschlossen. Wie werden a) die nachgeforderten Stammeinlagen und b) die Anwalts- und Gerichtskosten berücksichtigt? Ich würde a) bei Gesellschafter A später als nachtäglich AK (zusätzlich zur eigentlichen Stammeinlage, BFH vom 08.02.2011 - IX R 44/10) berücksichtigen, bei B in 2011 als (nachträgl.) Verlust § 17 EStG(?) und b) ??? RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - phönix - 15.02.2013 00:17 a) passt so b) BFH VIII B 2/97 ==> nachträgliche AK!, also analog a) RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - blind**** - 15.02.2013 09:22 Mich würde folgendes im Zusammenhang mit Inso-Verwaltern interessieren: Vor ca. 2 Jahren habe ich es zum ersten Mal erlebt, dass ein Insoverwalter mich bzgl. eines früheren Mandats angeschrieben hat und eine Rückzahlung bestimmter StB-Gebühren forderte (Anfechtung). Der Anwalt des StB-Verbands B/BB bestätigte mir damals auf tel. Rückfrage, dass das rechtens sei. Den Betrag musste ich dann zähneknirschend zahlen. Erfolgt das inzwischen flächendeckend oder werden StB als "Kollegen" eher in Ruhe gelassen ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Schöne Grüße RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - Eisvogel - 15.02.2013 10:14 (15.02.2013 09:22)blindworm schrieb: Den Betrag musste ich dann zähneknirschend zahlen.habe leider auch schon einmal ähliche Erfahrungen machen müssen und meine Meinung über Insolvenzverwalter ist auch eher als schlecht zu bezeichnen, aber darüber könnte man einen eigenen Thread aufmachen RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - phönix - 15.02.2013 10:54 flächendeckend: ja, wenn der StB dazu Anlass gibt und keine entsprechende Vorsorge trifft. RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - blind**** - 15.02.2013 11:20 Zitat: wenn der StB dazu Anlass gibt Ich habe damals keinen Anlass gegeben, die Rückforderung kam nach mehreren Jahren und völlig aus "heiterem Himmel". Die Zahlungen des Mandanten (Einzelunternehmer) erfolgten für Zeiträume, bei denen mit Insolvenz noch nicht zu rechnen war. Da griff der Inso-Verwalter völlig wahllos Zahlungen heraus, nicht alle Rechnungen betraf das (zum Glück !). Der Anwalt des Verbands meinte damals, dass bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Inso-Verwalter Rücksicht auf "Kollegen" genommen haben. Dies sei aber nun vorbei. Zitat:entsprechende Vorsorge Ja wie denn ? Wer legt denn schon konsequent bei Zahlungsproblemen der Mandanten das Mandat nieder oder verweigert die Tätigkeit ? Da überwiegen doch eher die Bedenken, dass der Mandant sich abwendet. Und wie erkenne ich den richtigen Zeitpunkt zum "Absprung " ? Zitat:meine Meinung über Insolvenzverwalter ist auch eher als schlecht zu bezeichnen Das ist bei mir ähnlich. Manche Inso-Verwalter haben es anscheinend nicht nötig, mit StB zusammenzuarbeiten oder zumindest Infos zu senden. Der Höhepunkt betraf einen Fall, wo man nicht einmal telefonisch zum "Herrn" Insoverwalter durchgestellt wird. Da werden teilweise Steuerbescheide nicht weitergeleitet oder eigenmächtig ohne steuerliche Kenntnisse Einspruch eingelegt. Da werden Steuererstattungen kassiert ohne beteiligte Ehegatten zu informieren usw...... RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - phönix - 15.02.2013 11:52 (15.02.2013 11:20)blindworm schrieb: Ja wie denn ? Wer legt denn schon konsequent bei Zahlungsproblemen der Mandanten das Mandat nieder oder verweigert die Tätigkeit ? Da überwiegen doch eher die Bedenken, dass der Mandant sich abwendet. gute Zusammenfassung: DSTR 2010, S. 1801 ff und unter Stbdirekt: Der Steuerberater in der Insolvenz des Mandanten, StBdirekt-Nr. 011315 RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - Cloud - 28.02.2013 12:38 @phönix Das hat jetzt eigentlich gar nichts mehr mit dem Thema zu tun, aber gerade wo ich das lese...schreibt Ihr auch Einzelunternehmer etc. an, wenn diese sich in einer erkennbaren wirtschaftlichen Krise befinden?? Ich frag halt so dumm, weil mir das völlig neu ist. RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - phönix - 28.02.2013 17:07 Einzelunternehmer schreiben wir nicht nicht an, da hier kein Überschuldungsrisiko gegeben ist. Anders bei GmbH und Gmbh & Co. KG. Hier besteht Überschuldungsrisiko (ggf. Straftat möglich) , also erfolgt z.B. Warnhinweis an den Mandanten, wenn nach grober Schätzung Überschuldung wahrscheinlich ist. " Bitten wir Überschuldung zu prüfen..." - also ggf. Auftrag erteilen an Gutachter... RE: Rechtsstreit mit Insolvenzverwalter - blind**** - 28.02.2013 17:52 Zitat:Bitten wir Überschuldung zu prüfen..." - also ggf. Auftrag erteilen an Gutachter... Veranlassen die Geschäftsführer dann tatsächlich etwas ? Ich versende in solchen Fällen das angepasste Musterschreiben des StBV. Bisher kam nie eine Reaktion. Ich wundere mich allerdings immer wieder, dass das U-Register bei nicht erfolgter Offenlegung bis 31.12. erst spät im Folgejahr (teilweise nach dem 31.03.) bzw. überhaupt nicht mahnt. Und eigentlich steht im HGB auch die Pflicht zur JA-Erstellung bis 30.06. des Folgejahres. Wie hoch wird denn aber gerade bei kleineren KapG des Quote sein, bei denen erst bis 31.12. erstellt wird ? |