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Schätzung - Kind vergessen
25.01.2013, 12:46
Beitrag: #1
Schätzung - Kind vergessen
Ehepaar trennt sich in 2010. EM macht für sich getrennte Veranlagung. Danach wird natürlich die EF aufgefordert, aber reagiert nicht.

So, dann kommt natürlich ein geschätzter Bescheid mit VdN und einen Monat später VdN aufgehoben. Bescheid wird bestandskräftig. Schätzung war aber auch i.O., da die elektr. Lohndaten berücksichtigt wurden.

Nur: Bei der Schätzung wurde das minderj. Kind ohne Erklärung o. Mitteilung nicht berücksichtigt.

Kann man das als grobe Fehlschätzung ansehen, oder seht ihr noch eine Möglichkeit, das Kind nachträglich zu berücksichtigen?
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25.01.2013, 13:20
Beitrag: #2
Schätzung - Kind vergessen
Was soll denn da sich auswirken? KiFB? Oder nur beim SolZ?
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25.01.2013, 14:52
Beitrag: #3
RE: Schätzung - Kind vergessen
Naja, nur beim Soli, sind auch "nur" ca. 80,-.



Aber immerhin mind. 3 Kästen Bier + "Verdünnung".Cool
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25.01.2013, 15:34
Beitrag: #4
RE: Schätzung - Kind vergessen
Evt. Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75% erfüllt?

Sonst Versuch über 129 AO.
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26.01.2013, 11:52
Beitrag: #5
RE: Schätzung - Kind vergessen
Unterhalt dürfte schon klar gegangen sein, aber 129 wäre einen Versuch wert. Mal sehen wie das FA reagiert.
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26.01.2013, 18:02
Beitrag: #6
AW: Schätzung - Kind vergessen
129 AO? Warum?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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26.01.2013, 19:24
Beitrag: #7
RE: Schätzung - Kind vergessen
Hallo,

weil das Kind im Vorjahr dem Finanzamt bekannt war und es sich um ein minderjähriges Kind handelte.
Ist das kein Grund?

Gruss
Uwe
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26.01.2013, 20:53
Beitrag: #8
AW: Schätzung - Kind vergessen
Nein, ist es grundsätzlich nicht.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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26.01.2013, 21:56
Beitrag: #9
Schätzung - Kind vergessen
Weil ESt Jahressteuer und grds somit jeder VAZ unabhängig voneinander zu schätzen ist. Wenn man sich schätzen lässt, bleibt eben ein Restrisiko und übrigens verbleibt auch grds die Abgabepflicht!
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26.01.2013, 22:03
Beitrag: #10
RE: Schätzung - Kind vergessen
Das ist doch der typische Fall des "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"

Ich sehe da auch keine Erfolgsaussichten.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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