25.01.2013, 12:46
Ehepaar trennt sich in 2010. EM macht für sich getrennte Veranlagung. Danach wird natürlich die EF aufgefordert, aber reagiert nicht.
So, dann kommt natürlich ein geschätzter Bescheid mit VdN und einen Monat später VdN aufgehoben. Bescheid wird bestandskräftig. Schätzung war aber auch i.O., da die elektr. Lohndaten berücksichtigt wurden.
Nur: Bei der Schätzung wurde das minderj. Kind ohne Erklärung o. Mitteilung nicht berücksichtigt.
Kann man das als grobe Fehlschätzung ansehen, oder seht ihr noch eine Möglichkeit, das Kind nachträglich zu berücksichtigen?
So, dann kommt natürlich ein geschätzter Bescheid mit VdN und einen Monat später VdN aufgehoben. Bescheid wird bestandskräftig. Schätzung war aber auch i.O., da die elektr. Lohndaten berücksichtigt wurden.
Nur: Bei der Schätzung wurde das minderj. Kind ohne Erklärung o. Mitteilung nicht berücksichtigt.
Kann man das als grobe Fehlschätzung ansehen, oder seht ihr noch eine Möglichkeit, das Kind nachträglich zu berücksichtigen?