Steuerberater

Normale Version: Schätzung - Kind vergessen
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Ehepaar trennt sich in 2010. EM macht für sich getrennte Veranlagung. Danach wird natürlich die EF aufgefordert, aber reagiert nicht.

So, dann kommt natürlich ein geschätzter Bescheid mit VdN und einen Monat später VdN aufgehoben. Bescheid wird bestandskräftig. Schätzung war aber auch i.O., da die elektr. Lohndaten berücksichtigt wurden.

Nur: Bei der Schätzung wurde das minderj. Kind ohne Erklärung o. Mitteilung nicht berücksichtigt.

Kann man das als grobe Fehlschätzung ansehen, oder seht ihr noch eine Möglichkeit, das Kind nachträglich zu berücksichtigen?
Was soll denn da sich auswirken? KiFB? Oder nur beim SolZ?
Naja, nur beim Soli, sind auch "nur" ca. 80,-.



Aber immerhin mind. 3 Kästen Bier + "Verdünnung".Cool
Evt. Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75% erfüllt?

Sonst Versuch über 129 AO.
Unterhalt dürfte schon klar gegangen sein, aber 129 wäre einen Versuch wert. Mal sehen wie das FA reagiert.
129 AO? Warum?
Hallo,

weil das Kind im Vorjahr dem Finanzamt bekannt war und es sich um ein minderjähriges Kind handelte.
Ist das kein Grund?

Gruss
Uwe
Nein, ist es grundsätzlich nicht.
Weil ESt Jahressteuer und grds somit jeder VAZ unabhängig voneinander zu schätzen ist. Wenn man sich schätzen lässt, bleibt eben ein Restrisiko und übrigens verbleibt auch grds die Abgabepflicht!
Das ist doch der typische Fall des "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"

Ich sehe da auch keine Erfolgsaussichten.
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