freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
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09.10.2007, 14:17
Beitrag: #11
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RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Also wir haben wie folgt gerechnet:
Bruttolohn 5966 ./. WK PB 920 ./. 667 SV + 28 Zinseinkünfte = anzurechnende Einkünfte 4407 . Unterhalt 7680 ./. 4407 = 3273 anrechenbarer Unterhalt. Bin nur etwas unsicher gewesen, da der Vater auch gleichzeitig der Arbeitgeber ist. Manchmal ist es halt besser, wenn man ein paar Leute nach deren Ansicht fragt. Ich danke allen. Falls jemanden noch etwas dazu einfallen sollte; bitte schreiben. Liebe Grüße |
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09.10.2007, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2007 14:55 von Opa.)
Beitrag: #12
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RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Berechnung des Abzugsbetrags für die Unterstützung Bedürftiger
Maximal sind 7.680 € abzugsfähig. Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person können den abzugsfähigen Betrag mindern. Die Einkünfte und Bezüge in Höhe von 4.407,00 € sind bis zu einem Betrag von 624 € unbeachtlich. Der abzugsfähige Betrag wird somit verringert um "schädliche Einkünfte und Bezüge" in Höhe von 3.783,00 € (4.407,00 € - 624,00 €); es verbleiben 3.897,00 €. Abzugsfähig sind 3.897 €. Opfergrenze noch beachten. So sieht meine Berechnung aus. |
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