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freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
08.10.2007, 18:04
Beitrag: #1
freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Hallo,
ich bin auf folgenden Sachverhalt gesto�en:

ein Unternehmer besch�ftigt in seinem Unternehmen (Familienbetrieb)seine 5 erwachsenen Kinder mit je einem Jahresbruttolohn von 5800 Euro (ja richtig: f�nftausendachthundert). Diese Kinder wohnen in seinem Mehrfamilienhaus (kein BV, Privatbesitz, kein V+V, keine Vermietung an Fremde o.�.). Daf�r will er pro Kind 7630 Euro Unterhalt/Jahr f�r das mietfreie Wohnen einkommensmindernd geltend machen. F�r keines dieser Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld. Sowas ist mir ganz neu. Hat jemand schon Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?
Bin f�r jeden Hinweis dankbar.
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08.10.2007, 18:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2007 18:29 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
WaLiLei schrieb:Hallo,
ich bin auf folgenden Sachverhalt gesto�en:

ein Unternehmer besch�ftigt in seinem Unternehmen (Familienbetrieb)seine 5 erwachsenen Kinder mit je einem Jahresbruttolohn von 5800 Euro (ja richtig: f�nftausendachthundert). Diese Kinder wohnen in seinem Mehrfamilienhaus (kein BV, Privatbesitz, kein V+V, keine Vermietung an Fremde o.�.). Daf�r will er pro Kind 7630 Euro Unterhalt/Jahr f�r das mietfreie Wohnen einkommensmindernd geltend machen. F�r keines dieser Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld. Sowas ist mir ganz neu. Hat jemand schon Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?
Bin f�r jeden Hinweis dankbar.

Es gibt keine a.g.B. f�r eine bed�rftige Person, f�r die man einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat. steht in jedem Hinweis beim Mantelbogen m.E.

Ihm stehen pro Kind nicht nur nicht 7630,0� sondern sogar auch nicht 7680,00� als Unterhaltsh�chstbetrag zu.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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08.10.2007, 19:58
Beitrag: #3
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Allerdings ist der als agB anzusetzende Unterhalt zu k�rzen, da die Kinder Eink�nfte erzielen. Opfergrenze ist auch zu beachten.
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08.10.2007, 20:05
Beitrag: #4
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
2ndReality schrieb:Allerdings ist der als agB anzusetzende Unterhalt zu k�rzen, da die Kinder Eink�nfte erzielen. Opfergrenze ist auch zu beachten.

Na, na, seit wann gibt es a.g.B Unterst�tzung f�r die eigenen Kinder, f�r die man einen Kinderfreibetrag bekommt?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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08.10.2007, 20:07
Beitrag: #5
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
F�r keines dieser Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld
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08.10.2007, 20:14
Beitrag: #6
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Eben, kein Anspruch auf KG, also agB.

Aber das eigene EK der Kinder 5800,- wird gegengerechnet, also 5800,- ./. WK ./. SV Beitr�ge. Und die Opfergrenze ist zu beachten. Aber ansonsten sehe ich kein Problem.

Viele Gr��e
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08.10.2007, 21:30
Beitrag: #7
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Opa schrieb:Eben, kein Anspruch auf KG, also agB.

Aber das eigene EK der Kinder 5800,- wird gegengerechnet, also 5800,- ./. WK ./. SV Beitr�ge. Und die Opfergrenze ist zu beachten. Aber ansonsten sehe ich kein Problem.

Viele Gr��e


Abgesehn von meinen Fehler beim Lesen, das Verm�gen nicht vergessen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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08.10.2007, 22:31
Beitrag: #8
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Hans-Christian schrieb:
WaLiLei schrieb:Hallo,
ich bin auf folgenden Sachverhalt gesto�en:

ein Unternehmer besch�ftigt in seinem Unternehmen (Familienbetrieb)seine 5 erwachsenen Kinder mit je einem Jahresbruttolohn von 5800 Euro (ja richtig: f�nftausendachthundert). Diese Kinder wohnen in seinem Mehrfamilienhaus (kein BV, Privatbesitz, kein V+V, keine Vermietung an Fremde o.�.). Daf�r will er pro Kind 7630 Euro Unterhalt/Jahr f�r das mietfreie Wohnen einkommensmindernd geltend machen. F�r keines dieser Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld. Sowas ist mir ganz neu. Hat jemand schon Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?
Bin f�r jeden Hinweis dankbar.

Es gibt keine a.g.B. f�r eine bed�rftige Person, f�r die man einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat. steht in jedem Hinweis beim Mantelbogen m.E.

Ihm stehen pro Kind nicht nur nicht 7630,0� sondern sogar auch nicht 7680,00� als Unterhaltsh�chstbetrag zu.
ja, riichtig, war mein tipfehler.
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08.10.2007, 22:37
Beitrag: #9
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Nein es gibt keinen KG-Anspruch.
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09.10.2007, 09:32
Beitrag: #10
RE: freiwilliger Unterhalt f�r erwachsene Kinder
Dann meine Antwort s.o.
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