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AN-PB bei ALG I
13.12.2012, 18:10
Beitrag: #1
AN-PB bei ALG I
Mandant hatte ALG I erhalten in Höhe v. 2.500,-, anschließend nur ausl. EK. Beide unterliegen unstrittig dem PV. Allerdings wurde weder von dem ausl. EK und auch nicht von dem dt. ALG der AN-PB (1.000,-), da ja keine EK in D vorlagen, abgezogen, also hab ich Einspruch eingelegt.

Jetzt kam die Antwort: "Der Abzug des WK-PB beim ALG ist nicht möglich, da hier grundsätzlich keine Auwendungen entstehen. Lediglich bei inl. Einnahmen ist der WK-Abzug möglich."

Hääää...? Hat sich am § 32d (2) 1. EStG irgendetwas geändert?
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13.12.2012, 18:15
Beitrag: #2
RE: AN-PB bei ALG I
Blümich, § 32b Rn. 54

Zitat:Abgezogen werden kann nach Abs. 2 Nr. 1 ledigl. der ArbN-Pauschbetrag (§ 9a S. 1 Nr. 1 a) soweit er nicht oder nur begrenzt bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt worden ist (vgl. Heuermann DStR 95, 1662 zu vorab entstandenen WK bei späterer Berufstätigkeit). Andere Abzüge sind mangels gesetzl. Grundlage nicht mögl. Dies gilt auch für vom Stpfl. aus den bezogenen Leistungen finanzierte Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken und zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (BFH VI R 78/06 v. 5. 3. 09, BFH/NV 09, 1110). Der ArbN-Pauschbetrag kann, obwohl nicht auf § 9a S. 2 verwiesen wird, und nur bis zur Höhe der bezogenen Leistungen abgezogen werden, weil insoweit die Entstehung eines negativen ProgrVorb mit dem Gesetzeszweck nicht vereinbar wäre (offen bei Schmidt/Heinicke § 32b Rz. 25). Aus Gründen der Vereinfachung sind die in den ProgrVorb einbezogenen Leistungen auch dann um den nicht ausgeschöpften ArbN-Pauschbetrag zu kürzen, wenn die Leistungen – wären sie stpfl. – zu anderen Einkünften als denen aus nichtselbständiger Arbeit gehörten.
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13.12.2012, 19:24
Beitrag: #3
RE: AN-PB bei ALG I
Hallo,

hast Du dem Finanzamt Dein Wissen über diesen Paragraphen schon mitgeteilt (allerdings §32b Abs. 2 Nr. 1 EStG, denn im § 32d Abs. 2 Nr. 1 habe ich nichts passendes gefunden ... Cool )

Meine Erfahrung in der letzten Zeit: bei den Arbeitnehmerveranlagungen muss ich den Finanzbeamten zunehmend Nachhilfe in Steuerrecht erteilen ... Sad

Gruss
Uwe
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13.12.2012, 20:15
Beitrag: #4
RE: AN-PB bei ALG I
Ich verstehe den Blümich nicht. Warum schreibt man sowas? Die Sprache des Gesetzgebers ist doch eindeutig.

®
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13.12.2012, 21:37
Beitrag: #5
RE: AN-PB bei ALG I
@ ecro
Ich verstehs auch nicht.

@Uwe
Gut dann eben "b". Cool
Glaub nicht, daß die mich als Dozenten nehmen würden. Big GrinBig GrinBig Grin
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05.01.2013, 18:50
Beitrag: #6
RE: AN-PB bei ALG I
Zitat:hast Du dem Finanzamt Dein Wissen über diesen Paragraphen schon mitgeteilt

Ja, hab ich. Heut kam die Antwort:
"Ihr Mandant erzielt keinen steuerpfl. BAL im Inland. Der WK-PB ist beim Bezug von ALG grundsätzlich nicht abzugsfähig."

Ich solle doch meinen Einspruch daher zurücknehmen.

Wie bringe ich nun einem Legastheniker per Brief das Lesen bei? Sad
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06.01.2013, 01:08
Beitrag: #7
RE: AN-PB bei ALG I
(05.01.2013 18:50)Opa schrieb:  
Zitat:hast Du dem Finanzamt Dein Wissen über diesen Paragraphen schon mitgeteilt

Ja, hab ich. Heut kam die Antwort:
"Ihr Mandant erzielt keinen steuerpfl. BAL im Inland. Der WK-PB ist beim Bezug von ALG grundsätzlich nicht abzugsfähig."

Ich solle doch meinen Einspruch daher zurücknehmen.

Wie bringe ich nun einem Legastheniker per Brief das Lesen bei? Sad

Gar nicht. Nochmal den eigenen Standpunkt darlegen und davon ausgehen, dass die Rechtsbehelsstelle besser bescheid weiß und dem Einspruch abhelfen wird.

Ciao Dragon
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18.05.2014, 13:25
Beitrag: #8
RE: AN-PB bei ALG I
Zitat:Nochmal den eigenen Standpunkt darlegen und davon ausgehen, dass die Rechtsbehelsstelle besser bescheid weiß und dem Einspruch abhelfen wird.
So, nun ist es soweit. Die Einspruchsentscheidung ist da, kein AN-PB.

Da bei den ausl. EK, die ja auch dem PV unterliegen, bereits höhere WK als der PB abgezogen worden wäre, könne der PB nicht nochmal beim ALG aus D berücksichtigt werden. "Bei zusätzl. Berücksichtigung des PB beim ALG könnte der Stpfl. Aufwendungen in größerem Umfang steuerl. geltend machen, als seine Leistungsfähigkeit tatsächlich gemindert worden ist."

Kann mir das mal einer Ãœbersetzen?Sad
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18.05.2014, 18:30
Beitrag: #9
RE: AN-PB bei ALG I
Es müssen ja noch andere inl. Einkünfte vorhanden sein, wenn auch bei der Ehefrau, oder ?

Ich werde den Fall mal probeberechnen auf der Arbeit....
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18.05.2014, 20:39
Beitrag: #10
AN-PB bei ALG I
Diese Antwort scheint aber zutreffend; AN-PB nur wenn keine WK nachgewiesen.
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