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StB will Nießbrauchslöschung zu festem Stichtag
19.11.2012, 12:14
Beitrag: #1
StB will Nießbrauchslöschung zu festem Stichtag
Ich habe folgendes Problem:

Die StB eines Mandanten will, dass die Löschung eines Nießbrauchs an einem Grundstück zum 1. Januar eines Jahres erfolgen soll. Das lässt sich aber nicht verwirklichen:

Wenn ich die Löschungsbewilligung mit der Maßgabe zum Grundbuchamt schicke, erhalte ich sie zurück, weil es sich um eine unzulässige Zeitbestimmung gemäß § 16 Abs. 1 GBO handelt. Wenn ich den Vorgang am 30. 12. rausschicke, ist trotzdem keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Löschung am 1. Januar erfolgt (sie wird nicht erfolgen, weil Feiertag).

Ich möchte daher die StB mit steuerlichen Argumenten überzeugen. ME werden ja nach dem Nießbrauchserlass auch obligatorische Nießbrauchsrechte anerkannt. Im Gegenzug muss ja auch die obligatorische Aufhebung des Nießbrauchs unter den dort in Rz. 2-4 genannten (analog anzuwendenden) Voraussetzungen anerkannt werden. Der sachenrechtliche Nießbrauch endet in der Tat erst mit Eintragung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1 bzw. § 875 BGB). Aber mit einer anerkennungsfähigen schuldrechtlichen Vereinbarung müsste man doch steuerlich den Stichtag 1. Januar hinbekommen.

Für weitere Argumentationshinweise oder Verweise auf Fundstellen wäre ich dankbar.
Gruß
Micha79
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21.11.2012, 15:10
Beitrag: #2
RE: StB will Nießbrauchslöschung zu festem Stichtag
hmm da seh ich gar kein problem ....

Wenn ich ein ganzes haus Verkaufe, geht das eigentum zivilrechtlichaucherst mit eintragung über.

wirtschaftlich lege ich den Übergang von Nutzen und Lasten sowie Gefahr auf einen festen Termin.

Das steuerrecht richtet sich nach dem Übergang des Wirtschaftlichen eigentums und gut ist.

M.E. müsste das doch bei einem Nießbrauchverzicht ganz genau so möglich sein oder??

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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