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Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
11.10.2012, 18:58
Beitrag: #12
RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Zitat:Ansonsten: Steuererhöhende Tatsachen trägt das FA die Feststellungslast. Insoweit kann man das FA auch erstmal auf deren ErbStR festnageln und das Ertragswertverfahren lt Gesetz / R anwenden.


Aber genau das will er ja nicht. Blindworm will ja Sachwertverfahren!


Zitat:Das FA verlangt nun aber plötzlich eine Bewertung des Substanzwerts nach § 184 BewG (Ertragswert). Überschlägig beträgt dieser Wert dann aber ca. 850.000,- EUR. Der Freibetrag wird weit überschritten.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer - Kiharu - 11.10.2012 18:58

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