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Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
11.10.2012, 18:35
Beitrag: #11
Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
(11.10.2012 12:48)blindworm schrieb:  
Zitat:Der Stpfl. hat die Wahl: Entweder Gutachten von 5 bis 10 T€ oder eine höhere Steuer.

Der Mandant möchte am liebsten gar nichts zahlen. Zumindest nicht mehrere tausend EUR für ein Gutachten. ...


Naja, muss halt der Erwerber übernehmen, dafür erhält er dann doch ggf steuerfrei die Immo.

Ansonsten: Steuererhöhende Tatsachen trägt das FA die Feststellungslast. Insoweit kann man das FA auch erstmal auf deren ErbStR festnageln und das Ertragswertverfahren lt Gesetz / R anwenden. Zur Not muss man dann eben im RB Verfahren ein Gutachten nachschieben, man sollte aber ggf vorher einen Gutachter informieren, nicht das man dann in Präklusionsfristen läuft.
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Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer - showbee - 11.10.2012 18:35

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