Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
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11.10.2012, 18:35
Beitrag: #11
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Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
(11.10.2012 12:48)blindworm schrieb:Zitat:Der Stpfl. hat die Wahl: Entweder Gutachten von 5 bis 10 T€ oder eine höhere Steuer. Naja, muss halt der Erwerber übernehmen, dafür erhält er dann doch ggf steuerfrei die Immo. Ansonsten: Steuererhöhende Tatsachen trägt das FA die Feststellungslast. Insoweit kann man das FA auch erstmal auf deren ErbStR festnageln und das Ertragswertverfahren lt Gesetz / R anwenden. Zur Not muss man dann eben im RB Verfahren ein Gutachten nachschieben, man sollte aber ggf vorher einen Gutachter informieren, nicht das man dann in Präklusionsfristen läuft. |
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