Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
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11.10.2012, 12:48
Beitrag: #7
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RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Zitat:Der Stpfl. hat die Wahl: Entweder Gutachten von 5 bis 10 T€ oder eine höhere Steuer. Der Mandant möchte am liebsten gar nichts zahlen. Zumindest nicht mehrere tausend EUR für ein Gutachten. Der Gesetzgeber hat da anscheinend ein Beschäftigungsprogramm für Gutachter aufgelegt. Deren Lobby scheint recht stark zu sein. Zitat:Hier können Sie den Preis verhandeln, es gibt keine Bindung mehr an die HOAI. Wo liegt man denn da, bei einem geschätzten Verkehrswert von 350 TEUR ? Tatsächlich 5 TEUR und aufwärts ? Zitat: die Verschonungsregelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch genommen werden, Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber wer kann den Zeitraum dafür schon überblicken ? Gerade im Bereich Tourismus kann es schnell zu Veränderungen kommen. Zitat:Entgelte für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen oder sonstige Dienst- und Sachleistungen (z.B. Gestellung von Frühstück und Bettwäsche/Handtüchern, Endreinigung und Umlage von Nebenkosten sowie Gepäcktransfer) sind bei der Ermittlung der üblichen Miete nicht zu berücksichtigen Bzgl. der tabellarischen Bewirtschaftungskosten/ Liegenschaftszins gibt es aber keine Ermäßigungen bei Fewo ? |
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