Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
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11.10.2012, 11:35
Beitrag: #6
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RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
(11.10.2012 10:58)blindworm schrieb:Zitat:Bewertung nach dem ErtragswertverfahrenZitat:Anforderungen der § 198 BewG schlicht und einfach: nein. Ein Makler kann alles einschätzen. Kann damit sogar richtig liegen. Aber ihm fehlt die besondere Sachkunde, die z.B. ein öffentlich bestellter Sachverständiger kraft Ausbildung und Bestellung (eigentlich) mit sich bringt. Übrigens: bei den dargestellten Unterschieden zwischen den Werten sollte sich auch ein Sachverständigengutachten lohnen. Hier können Sie den Preis verhandeln, es gibt keine Bindung mehr an die HOAI. schönen Tag noch phönix |
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