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Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
11.10.2012, 11:35
Beitrag: #6
RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
(11.10.2012 10:58)blindworm schrieb:  
Zitat:Bewertung nach dem Ertragswertverfahren
Zitat:Anforderungen der § 198 BewG

Da ist nur von Gutachten die Rede. Und dies möchte der Mandant wegen der Kosten natürlich vermeiden. Akzeptiert die Finanzverwaltung keine Maklereinschätzungen ?

schlicht und einfach: nein. Ein Makler kann alles einschätzen. Kann damit sogar richtig liegen.
Aber ihm fehlt die besondere Sachkunde, die z.B. ein öffentlich bestellter Sachverständiger kraft Ausbildung und Bestellung (eigentlich) mit sich bringt.

Übrigens: bei den dargestellten Unterschieden zwischen den Werten sollte sich auch ein Sachverständigengutachten lohnen. Hier können Sie den Preis verhandeln, es gibt keine Bindung mehr an die HOAI.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer - phönix - 11.10.2012 11:35

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