Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
11.10.2012, 11:31
Beitrag: #5
RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Quelle: Bewertung des Grundvermögens: Zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder gleich lautende Erlasse zur Bewertung des Grundvermögens nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (§§ 176 bis 198 BewG) herausgegeben (AEBewGrV). - Verw.; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder 5.5.2009, z.B. FinMin Baden-Württemberg 5.5.2009, 3 - S 3715/9, BStBl 2009 I S. 590; SIS 09 19 79

Abschnitt 17 und 18

Zitat:Abschnitt 17
Ansatz der üblichen Miete

(1) 1Die übliche Miete ist nach § 186 Abs. 2 BewG in den Fällen anzusetzen, in denen Grundstücke oder Grundstücksteile

-eigengenutzt,
-ungenutzt,
-zu vorübergehendem Gebrauch überlassen,
-unentgeltlich überlassen sind oder
-zu einer um mehr als 20 Prozent von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen werden.
(2) 1Der Ansatz der üblichen Miete bei der Nutzung durch den Eigentümer gilt nicht nur für Wohnräume, sondern auch für gewerblich oder freiberuflich genutzte Räume. 2Deshalb ist z.B. das vom Grundstückseigentümer selbst genutzte Bürohaus und der selbst genutzte Laden unter Ansatz der üblichen Miete zu bewerten. 3Die übliche Miete ist auch dann anzusetzen, wenn ein Grundstück oder ein Grundstücksteil an andere unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird, unabhängig davon, ob es sich bei den anderen um Angehörige des Grundstückseigentümers oder um fremde Dritte handelt. 4Auf die Art der Nutzung des Grundstücks oder des Grundstücksteils kommt es nicht an. 5Ungenutzt ist ein Grundstück, wenn kein Mietvertragsverhältnis vorliegt und es leersteht. 6Vorübergehender Gebrauch liegt vor, wenn die Vermietungen typischerweise unter zwölf Monaten erfolgen, wie z.B. bei Vermietungen von Ferienwohnungen. 7Die Gründe, die zu der Abweichung der tatsächlichen Miete von der üblichen Miete um mehr als 20 Prozent nach unten oder oben geführt haben, sind unbeachtlich.

Zitat:Befinden sich in einem Mietwohngrundstück Ferienwohnungen, ist die übliche Miete insoweit nach der saisonabhängigen Miete unter Berücksichtigung der üblichen Auslastung zu ermitteln. 2Zeiten der Selbstnutzung sind in die durchschnittliche Auslastung des Objekts einzubeziehen. 3Leerstandszeiten sind im zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen. 4Entgelte für die Überlassung von Einrichtungsgegenständen oder sonstige Dienst- und Sachleistungen (z.B. Gestellung von Frühstück und Bettwäsche/Handtüchern, Endreinigung und Umlage von Nebenkosten sowie Gepäcktransfer) sind bei der Ermittlung der üblichen Miete nicht zu berücksichtigen (> Abschnitt 14 Abs. 1 Satz 4).

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer - Kiharu - 11.10.2012 11:31

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation