Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
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11.10.2012, 09:07
Beitrag: #1
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Bewertung von Fewo`s/ Pensionszimmer
Hallo,
ein Mandant verschenkt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge sein Unternehmen an sein Kind. Er betreibt eine Touristen-Pension mit Ferienzimmern und -appartments. Es erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da der Gewinn nicht sehr hoch ist, ergibt sich nach vereinfachtem Ertragswertverfahren ein geringer Unternehmenswert, der vermutlich unter dem Mindestwert (Substanzwert) des Grundstücks liegt. Dem FA habe ich eine Bewertung des Substanzwerts nach § 189 BewG (Sachwert) vorgelegt. Dabei ergaben sich ca. 360.000,- EUR. Somit war der Freibetrag von 400 TEUR nicht überschritten. Das FA verlangt nun aber plötzlich eine Bewertung des Substanzwerts nach § 184 BewG (Ertragswert). Überschlägig beträgt dieser Wert dann aber ca. 850.000,- EUR. Der Freibetrag wird weit überschritten. Nach welchem Verfahren sind Grundstücke, die für Touristen nur saisonal vermietet sind, zu bewerten ? Der Mandant besitzt auch eine sog. Markteinschätzung eines Maklers. Danach beträgt der Verkehrswert des Grundstücks ca. 350 TEUR. Genügen diese Unterlagen den Anforderungen des § 198 BewG ? Schönen Tag |
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