Anlage U
|
25.07.2012, 14:46
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Anlage U
Mandant reicht Anlage U ein mit 2.500,-, die er auch gezahlt hat.
Gleichzeitig reicht er noch einen Zahlungsnachweis ein mit 1.500,- steuerl. Ausgleichszahlung an die unterhaltene Person für Vorjahre. FA erkennt nur die 2.500,- an. Muss er nun eine korrigierte Anlage U bei seiner EX erwirken? |
|||
25.07.2012, 15:01
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Anlage U
Hallo,
ja ... weil die Ex-Gattin dem Betrag noch zustimmen muss ... Es werden immer beide Unterschriften zu einem Betrag benötigt - so ärgerlich das auch ist ... ![]() Gruss Uwe |
|||
25.07.2012, 15:45
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Anlage U
Deswegen würd ich die Anlage u nie auf einen Betrag begrenzen .... wird weniger gezahlt als in der U angegeben oder ist der volle betrag steuerlich unsinnig gibt man nur das tatsächlich gezahlte bzw das steuerlich sinnvolle an.
Wenn man begrenzt hat man bei überschießenden zahlungen sonst immer eine Rennerei :-) lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste