25.07.2012, 14:46
Mandant reicht Anlage U ein mit 2.500,-, die er auch gezahlt hat.
Gleichzeitig reicht er noch einen Zahlungsnachweis ein mit 1.500,- steuerl. Ausgleichszahlung an die unterhaltene Person für Vorjahre.
FA erkennt nur die 2.500,- an. Muss er nun eine korrigierte Anlage U bei seiner EX erwirken?
Gleichzeitig reicht er noch einen Zahlungsnachweis ein mit 1.500,- steuerl. Ausgleichszahlung an die unterhaltene Person für Vorjahre.
FA erkennt nur die 2.500,- an. Muss er nun eine korrigierte Anlage U bei seiner EX erwirken?