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Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
12.07.2012, 21:18
Beitrag: #7
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
(12.07.2012 20:54)höfner501 schrieb:  Ich hatte schon mal ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bei einem Mandanten, weil die später tatsächliche Steuer wegen der Halbfertigen deutlich höher war als der Herabsetzungantrag.... nur darum geht es mir. Der Mandant könnte das so gar nicht brauchen ;-)

Ohja, § 153 AO hatte ich gerade nicht auf dem Schirm. Das Vergnügen habe ich auch schon jemanden bereitet

Da hast du selbstverständlich Recht.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag.... - Stadtkatze - 12.07.2012 21:18

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