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Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
11.07.2012, 16:53
Beitrag: #1
Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
Für einen Mandanten bekamt ich Ende Mai die Aufforderung, Zahlen für 2011 ud 2012 vorzulegen, da die Umsatzerlöse einen deutlich höheren Gewinn als 2010 vermuten ließen und mir sozusagen die Chance gegeben wurde, die nachträgliche Vorauszahlung zu beeinflussen. So weit, so nett.
Ich schicke dem FA also die aktuelle BWA 2011.

Jetzt kommt ein Bescheid über nachträgliche Vorauszahlungen mit dem Hinweis:
"Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch/Antrag vom 25.06.2012".

Stehe ich verfahrensrechtlich im Wald? Ich habe weder Einspruch noch Antrag gestellt. Grundsätzlich wäre mir das ja egal, aber angenommen, der Mandant bekommt jetzt noch vor Abschlusserstellung Hinweise auf 100 T€ zusätzlichen Gewinn, dann könnte ich mit der Aussage in den Hinterziehungstatbestand laufen..... so rein theoretisch.

Was habe ich denn verfahrenstechnisch gemacht? Doch keinen Herabsetzungsantrag?!?!?

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11.07.2012, 17:52
Beitrag: #2
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
Du hast Zahlen geliefert, aufgrund derer die nachträglichen VZ berechnet wurden.
Ich würde das als "Antrag auf Festsetzung entsprechend beigefügter BWA" ansehen. Smile
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11.07.2012, 18:19
Beitrag: #3
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
(11.07.2012 16:53)höfner501 schrieb:  Was habe ich denn verfahrenstechnisch gemacht? ...

Du hast im Anhörungsverfahren (§ 91 AO) die angeforderten Unterlagen vorgelegt.

Darin ist kein Antrag zu sehen, die Vorauszahlung auf der Grundlage der vorgelegten BWA festzusetzen.

Der Bearbeiter hat einfach nur den falschen Erläuterungstext benutzt.

Ich gehe davon aus, dass die Anhörung aufgrund der "Liste der Umsatzsteigerung" erfolgte. Dafür gibt es auch einen Text, den ich einfach nur durch eine dreistellige Zahl anweise.

Also, ich denke es ist grundsätzlich alles gut, keine Panik. Wink

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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12.07.2012, 10:52
Beitrag: #4
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
Danke Stadtkatze, genauso habe ich das auch gesehen.... ich verweise im Zweifel auf dich ;-)

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12.07.2012, 19:09
Beitrag: #5
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
(12.07.2012 10:52)höfner501 schrieb:  Danke Stadtkatze, genauso habe ich das auch gesehen.... ich verweise im Zweifel auf dich ;-)

Jo, sehr gerne doch. Aber ich glaube nicht, dass sich hier ein Kriegsschauplatz entwickelt. Warum auch?!

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12.07.2012, 20:54
Beitrag: #6
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
Ich hatte schon mal ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bei einem Mandanten, weil die später tatsächliche Steuer wegen der Halbfertigen deutlich höher war als der Herabsetzungantrag.... nur darum geht es mir. Der Mandant könnte das so gar nicht brauchen ;-)

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12.07.2012, 21:18
Beitrag: #7
RE: Hierdurch erledigt sich Ihr Antrag....
(12.07.2012 20:54)höfner501 schrieb:  Ich hatte schon mal ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung bei einem Mandanten, weil die später tatsächliche Steuer wegen der Halbfertigen deutlich höher war als der Herabsetzungantrag.... nur darum geht es mir. Der Mandant könnte das so gar nicht brauchen ;-)

Ohja, § 153 AO hatte ich gerade nicht auf dem Schirm. Das Vergnügen habe ich auch schon jemanden bereitet

Da hast du selbstverständlich Recht.

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