Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
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20.06.2012, 09:47
Beitrag: #1
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Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
Hab hier eben einen Fall gelesen und bin mir unsicher, ob die Lösung dort so korrekt ist:
X1 GmbH erwirbt formgültig und wirksam Anteile an X2 GmbH unter Wert Anteil X2 ist 500 Wert, X1 zahlt nur 100 An beiden GmbH ist X zu 100% beteiligt und GF Lösung ist also eine verdeckte Einlage des X in die X1 zu 400 Umsetzung: Bilanzansätze in HB / SB in der X1 bisher 100 Anteile X2 Jetzt geht die Lösung von Korrektur des HB Ansatzes aus und bucht in HB 400 Anteile an Ertrag. M.E. kann sich dass doch nur in der SB darstellen, weil der HB Ansatz zivilrechtlich iO ist (Ansatz zu AK). Die Korrekturbuchung sollte deshalb nur in SB erfolgen. Oder??? Gruß Showbee |
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20.06.2012, 10:29
Beitrag: #2
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
Sehe ich ebenso.
Wie kommt man denn darauf, steuerrechtliche Vorbehalte in die HBil zu verfrachten? ® |
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20.06.2012, 16:16
Beitrag: #3
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, das in meiner Vorbereitung auch so gemacht zu haben. Begründung hierfür liegt wohl in einer entsprechenden Anwendung des StR im HR, da der Gläubigerschutzgedanke nicht verletzt wird.
Finde hierfür auf die schnelle keine Fundstelle. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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20.06.2012, 16:24
Beitrag: #4
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
Ja, das war aber vor dem BilMoG, oder?
Aber selbst da hätte ich wegen des Bewertungsvorbehalten § 5 (6) EStG Bedenken. ® |
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20.06.2012, 16:44
Beitrag: #5
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
Ok, also werd ich mal zum Kommentar greifen...
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21.06.2012, 11:18
Beitrag: #6
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
So, also an HB wird nur rumgefrickelt, wenn gg Vollständigkeitsverbot verstoßen wurde, dann allerdings idR neutrale Erfassung der Aktiva gg KapRL. Bei unterpreis Erwerb kommt auch nach HB keine ertragswirksame Aufstockung in Betracht, solange vom Gesellschafter nicht ausdrücklich Steigerung der Ertragslage der Gesellschaft intendiert war. Dann Durchbrechung Vorsichtsprinzip. Aufstockung von Passivposten in HB nicht möglich!
Man lernt nie aus. |
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21.06.2012, 13:43
Beitrag: #7
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RE: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
(21.06.2012 11:18)showbee schrieb: Man lernt nie aus. Aber überraschend ist es dennoch nicht, gell? ® |
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