Steuerberater

Normale Version: Verdeckte Einlage und Bilanzansätze
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Hab hier eben einen Fall gelesen und bin mir unsicher, ob die Lösung dort so korrekt ist:

X1 GmbH erwirbt formgültig und wirksam Anteile an X2 GmbH unter Wert
Anteil X2 ist 500 Wert, X1 zahlt nur 100
An beiden GmbH ist X zu 100% beteiligt und GF

Lösung ist also eine verdeckte Einlage des X in die X1 zu 400

Umsetzung:

Bilanzansätze in HB / SB in der X1 bisher 100 Anteile X2

Jetzt geht die Lösung von Korrektur des HB Ansatzes aus und bucht in HB 400 Anteile an Ertrag.

M.E. kann sich dass doch nur in der SB darstellen, weil der HB Ansatz zivilrechtlich iO ist (Ansatz zu AK). Die Korrekturbuchung sollte deshalb nur in SB erfolgen.

Oder???

Gruß
Showbee
Sehe ich ebenso.

Wie kommt man denn darauf, steuerrechtliche Vorbehalte in die HBil zu verfrachten?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, das in meiner Vorbereitung auch so gemacht zu haben. Begründung hierfür liegt wohl in einer entsprechenden Anwendung des StR im HR, da der Gläubigerschutzgedanke nicht verletzt wird.

Finde hierfür auf die schnelle keine Fundstelle.
Ja, das war aber vor dem BilMoG, oder?

Aber selbst da hätte ich wegen des Bewertungsvorbehalten § 5 (6) EStG Bedenken.
Ok, also werd ich mal zum Kommentar greifen...
So, also an HB wird nur rumgefrickelt, wenn gg Vollständigkeitsverbot verstoßen wurde, dann allerdings idR neutrale Erfassung der Aktiva gg KapRL. Bei unterpreis Erwerb kommt auch nach HB keine ertragswirksame Aufstockung in Betracht, solange vom Gesellschafter nicht ausdrücklich Steigerung der Ertragslage der Gesellschaft intendiert war. Dann Durchbrechung Vorsichtsprinzip. Aufstockung von Passivposten in HB nicht möglich!

Man lernt nie aus.
(21.06.2012 11:18)showbee schrieb: [ -> ]Man lernt nie aus.

Aber überraschend ist es dennoch nicht, gell?
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