ig. Erwerb
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14.02.2012, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2012 12:59 von tolledeu.)
Beitrag: #3
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RE: ig. Erwerb
schau Dir auch mal folgenden Beitrag an:
hier klicken und mal den § 370 AO Abs. 6 lesen und dem Mandanten geben. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
ig. Erwerb - Eisvogel - 03.02.2012, 10:13
RE: ig. Erwerb - zaunkönig - 06.02.2012, 14:59
RE: ig. Erwerb - tolledeu - 14.02.2012 12:55
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