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ig. Erwerb
14.02.2012, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.02.2012 12:59 von tolledeu.)
Beitrag: #3
RE: ig. Erwerb
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und mal den § 370 AO Abs. 6 lesen und dem Mandanten geben.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Nachrichten in diesem Thema
ig. Erwerb - Eisvogel - 03.02.2012, 10:13
RE: ig. Erwerb - zaunkönig - 06.02.2012, 14:59
RE: ig. Erwerb - tolledeu - 14.02.2012 12:55

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