Betriebsaufspaltung
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22.09.2007, 10:11
Beitrag: #1
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Betriebsaufspaltung
Hallo,
wir haben folgenden Fall: 1. Besitz-Einzelunternehmen: mit Gebäude, Maschinen und natürlich dem GmbH-Anteil 2. Betriebs-GmbH Besitz-Einzelunternehmen verpachtet die Maschinen und das Gebäude an die Betriebs-GmbH. Hat jemand ein gutes Skript / Link zum Thema Beendigung von Betriebsaufspaltungen ? Der Mandant liegt mir ständig wegen den zusätzlichen Abschlusskosten in den Ohren und möchte diese gerne auflösen. Das Gebäude soll in die GmbH kommen. Als Umwandlungs-Laie habe ich mich in der Zwischenzeit ja schon geoutet :-) Gibt es eventuell da eine Idee der Umwandlungsexperten ? |
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22.09.2007, 11:11
Beitrag: #2
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RE: Betriebsaufspaltung
Also ohne gross drüber nachzudenken würde ich mal sagen der Mandant legt sein EU in die GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein (Achtung bei neg Kapitalkto, da müsst ich mich noch beschäftigen was da passiert). Das Ganze geht zum BW mE.
Mach den Mandanten aber auf das Haftungsrisiko aufmerksam! ----------------- LG Clematis |
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22.09.2007, 11:21
Beitrag: #3
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo Clematis,
das Haftungsriskiko ist genau das Thema. Früher wollte man einmal Halle und Maschinen durch das Besitzunternehmen schützen, wenn die GmbH "hops" gehen sollte. Da die GmbH-Bank jedoch sowieso eine private Haftung des Gesellschafters aufgrund von Darlehensverträgen usw. hat spielt dies sowieso keine Rolle mehr. Ich muss hier mich einmal umwandlungsrechtlich einlesen... Vielen Dank schonmal... |
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22.09.2007, 11:38
Beitrag: #4
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo,
mal als erste kleine Info nachfolgendes: Zitat:Ende einer Betriebsaufspaltung @Clematis hat schon den richtigen Gedankenansatz, allerdings verkehrt herum angesetzt. Das Besitzunternehmen übernimmt die gewerbliche Tätigkeit des Betriebsunternehmens. Das geht ohne Aufdeckung der stillen Reserven. Ganz sicher wird das, wenn das Besitzunternehmen eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist. Wenn ich zeitlich dazu komme, suche ich mal in meiner Datenbank. Ich meine mich da an ein Script zu erinnern. Melde mich dann wieder. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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22.09.2007, 11:49
Beitrag: #5
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RE: Betriebsaufspaltung
Super, schonmal vielen Dank...
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22.09.2007, 13:04
Beitrag: #6
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RE: Betriebsaufspaltung
Ja aber der Mandant will doch in Form einer GmbH weitermachen, oder? Dann übernimmt die GmbH die WG, die Tätigkeit wird unverändert ausgeführt?
----------------- LG Clematis |
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22.09.2007, 13:21
Beitrag: #7
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RE: Betriebsaufspaltung
Genau, die Wirtschaftsgüter der Besitz-Einzelunternehmung und die Betriebsgesellschaft sollen "zusammengeführt werden"...
Alles soll dann in Form einer GmbH weitergeführt werden ! |
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24.09.2007, 12:47
Beitrag: #8
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo,
ich war mir zwar sicher, aber leider finde ich in meiner Datenbank kein Script zur Betriebsaufspaltung. Allerdings ist es möglich steuerneutral eine Aufnahme des Besitzunternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten des Betriebsunternehmens durchzuführen. Hierzu habe ich eine Info finden können, die aber ansonsten leider keine weitere Information hergibt. Sorry, muss ich ausnahmsweise mal bei der Info passen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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24.09.2007, 12:58
Beitrag: #9
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RE: Betriebsaufspaltung
Hallo,
okay das muss ich mal weiterverfolgen... Ich hoffe, dass ich einmal in nächsten Tagen die Zeit finde mich hier einzulesen... Dann gebe ich nochmals Rückmeldung... Danke schonmal !!!!!!!!!!!!!!! |
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24.09.2007, 15:04
Beitrag: #10
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RE: Betriebsaufspaltung
Schau Dir mal § 20 UmwStG an, der ist genau Dein Fall: Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellscahft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.
Möglich zum Buchwert, dh keine Versteuerung von stillen Reserven im Einbringungszeitpunkt! ----------------- LG Clematis |
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