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Auswärtstätigkeit
04.01.2012, 11:27
Beitrag: #1
Auswärtstätigkeit
Hallo,
ich brüte gerade über folgendem Problem:

Stpfl. macht WK für Auswärtstätigkeit geltend. Fahrkosten über 6.000 ¤. Der AG hat 50% steuerfrei erstattet. Als Nachweis liegen der Erklärung die Reisekostenabrechnungen gegenüber dem AG bei.

Überprüfungen haben ergeben, dass die Dame mit ihrem eigenen KFZ lediglich 15.000 km insgesamt gefahren ist. Da macht es den normalen Finanzbeamten schon etwas stutzig, wenn 20.000 km für dienstl. Reisen plus 8.000 km Fahrten W+A mit dem gleichen eigenen PKW geltend gemacht werden. Sad

Seit 6 Monaten bleibt sie die Antwort auf die Frage, mit welchem Fahrzeug die Fahrten denn tatsächlich zurückgelegt wurden schuldig.

Nun beabsichtige ich 1) die geltend gemachten WK für Dienstreisen nicht zu berücksichtigen und 2) die Einkünfte um die steuerfreie AG-Erstattung zu erhöhen.

Begründung:
Für den WK-Abzug bei Auswärtstätigkeit ist Voraussetzung, dass die Kosten tatsächlich (!!!) angefallen sind. Die Pauschalen 0,30 ¤ gibt nur bei Nutzung des eigenen (!!!) KFZ. Dies ist nachweislich wohl nicht der Fall gewesen. Bei Benutzung eines außerhalb des Dienstverhältnisses überlassenen PKW gibts dafür m.E. nur die tatsächlichen Aufwendungen.

Frage: Liege ich damit richtig, oder gibts die Pauschalen auch bei Benutzung eines überlassenen KFZ (auch wenn dann vielleicht gar keine Kosten entstanden sind, da unentgeltlich)?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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04.01.2012, 11:37
Beitrag: #2
RE: Auswärtstätigkeit
Schau Dir mal bitte folgendes Urteil an, vielleicht hilft es weiter.

FG Nürnberg, Urteil v. 29.8.2002,
VII 201/1999 rkr.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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04.01.2012, 12:05
Beitrag: #3
RE: Auswärtstätigkeit
Umgemünzt auf WK bedeutet dies, dass ich doch nicht so ganz daneben liebe. Danke!

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04.01.2012, 16:08
Beitrag: #4
RE: Auswärtstätigkeit
Kiharu schrieb:dass ich doch nicht so ganz daneben liebe

Jetzt interessiert mich das Urteil auch :-)

®
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04.01.2012, 20:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2012 20:24 von taxpert.)
Beitrag: #5
RE: Auswärtstätigkeit
Habe auch nicht gewußt, dass das hier SO ein Forum ist! ;-)

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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04.01.2012, 20:44
Beitrag: #6
RE: Auswärtstätigkeit
Macht euch nur LUSTig.

Wink

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