Steuerberater

Normale Version: Auswärtstätigkeit
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Hallo,
ich brüte gerade über folgendem Problem:

Stpfl. macht WK für Auswärtstätigkeit geltend. Fahrkosten über 6.000 ¤. Der AG hat 50% steuerfrei erstattet. Als Nachweis liegen der Erklärung die Reisekostenabrechnungen gegenüber dem AG bei.

Überprüfungen haben ergeben, dass die Dame mit ihrem eigenen KFZ lediglich 15.000 km insgesamt gefahren ist. Da macht es den normalen Finanzbeamten schon etwas stutzig, wenn 20.000 km für dienstl. Reisen plus 8.000 km Fahrten W+A mit dem gleichen eigenen PKW geltend gemacht werden. Sad

Seit 6 Monaten bleibt sie die Antwort auf die Frage, mit welchem Fahrzeug die Fahrten denn tatsächlich zurückgelegt wurden schuldig.

Nun beabsichtige ich 1) die geltend gemachten WK für Dienstreisen nicht zu berücksichtigen und 2) die Einkünfte um die steuerfreie AG-Erstattung zu erhöhen.

Begründung:
Für den WK-Abzug bei Auswärtstätigkeit ist Voraussetzung, dass die Kosten tatsächlich (!!!) angefallen sind. Die Pauschalen 0,30 ¤ gibt nur bei Nutzung des eigenen (!!!) KFZ. Dies ist nachweislich wohl nicht der Fall gewesen. Bei Benutzung eines außerhalb des Dienstverhältnisses überlassenen PKW gibts dafür m.E. nur die tatsächlichen Aufwendungen.

Frage: Liege ich damit richtig, oder gibts die Pauschalen auch bei Benutzung eines überlassenen KFZ (auch wenn dann vielleicht gar keine Kosten entstanden sind, da unentgeltlich)?
Schau Dir mal bitte folgendes Urteil an, vielleicht hilft es weiter.

FG Nürnberg, Urteil v. 29.8.2002,
VII 201/1999 rkr.
Umgemünzt auf WK bedeutet dies, dass ich doch nicht so ganz daneben liebe. Danke!
Kiharu schrieb:dass ich doch nicht so ganz daneben liebe

Jetzt interessiert mich das Urteil auch :-)
Habe auch nicht gewußt, dass das hier SO ein Forum ist! ;-)
Macht euch nur LUSTig.

Wink
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