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Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
14.11.2011, 15:22
Beitrag: #1
Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
Ich habe eine Anfrage nach Besteuerungsgrundlagen vorliegen. Rechtsgrundlage soll § 31 Abs. 2 AO sein.
Ich habe bereits alle Möglichkeiten geprüft - Bisher bin ich zur Offenbarung nicht befugt. Eine Möglichkeit muss ich allerdings noch abprüfen. Handelt es sich um einen Hausgewerbetreibenden. Die entsprechende Definition muss sich nach meinen Recherchen aus dem Heimarbeitsgesetz ergeben. Das suche ich jetzt schon einige Zeit vergebens. Hat es vielleicht einer von euch auf dem Schreibtisch (Wink) liegen und kann mir mal kurz schreiben wie die Def. für Hausgewerbetreibender ist?

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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14.11.2011, 15:50
Beitrag: #2
RE: Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
http://www.gesetze-im-internet.de/hag/index.html

Gruß, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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14.11.2011, 15:58
Beitrag: #3
RE: Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
Na toll - Bundesministerium der Justiz - hätte ich auch drauf kommen können. Bisher habe ich alles in Haufe finden können und leider nicht weiter gedacht.

Danke für den schnellen Anstoß.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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