Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
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14.11.2011, 15:22
Beitrag: #1
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Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
Ich habe eine Anfrage nach Besteuerungsgrundlagen vorliegen. Rechtsgrundlage soll � 31 Abs. 2 AO sein.
Ich habe bereits alle M�glichkeiten gepr�ft - Bisher bin ich zur Offenbarung nicht befugt. Eine M�glichkeit muss ich allerdings noch abpr�fen. Handelt es sich um einen Hausgewerbetreibenden. Die entsprechende Definition muss sich nach meinen Recherchen aus dem Heimarbeitsgesetz ergeben. Das suche ich jetzt schon einige Zeit vergebens. Hat es vielleicht einer von euch auf dem Schreibtisch ( ![]() Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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14.11.2011, 15:50
Beitrag: #2
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RE: Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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14.11.2011, 15:58
Beitrag: #3
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RE: Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
Na toll - Bundesministerium der Justiz - h�tte ich auch drauf kommen k�nnen. Bisher habe ich alles in Haufe finden k�nnen und leider nicht weiter gedacht.
Danke f�r den schnellen Ansto�. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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