Steuerberater

Normale Version: Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
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Ich habe eine Anfrage nach Besteuerungsgrundlagen vorliegen. Rechtsgrundlage soll § 31 Abs. 2 AO sein.
Ich habe bereits alle Möglichkeiten geprüft - Bisher bin ich zur Offenbarung nicht befugt. Eine Möglichkeit muss ich allerdings noch abprüfen. Handelt es sich um einen Hausgewerbetreibenden. Die entsprechende Definition muss sich nach meinen Recherchen aus dem Heimarbeitsgesetz ergeben. Das suche ich jetzt schon einige Zeit vergebens. Hat es vielleicht einer von euch auf dem Schreibtisch (Wink) liegen und kann mir mal kurz schreiben wie die Def. für Hausgewerbetreibender ist?
Na toll - Bundesministerium der Justiz - hätte ich auch drauf kommen können. Bisher habe ich alles in Haufe finden können und leider nicht weiter gedacht.

Danke für den schnellen Anstoß.
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