Betriebseinnahme oder nicht?
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08.11.2011, 17:31
Beitrag: #1
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Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
ich habe hier gerade den Fall auf dem Tisch, dass ein Schlosser Zahlungen von einem Hausverwalter erh�lt. Teilweise auf seine eigenen Rechnungen, interessant sind aber die Zahlungen von Konten verschiedener Hausverwaltungen, ohne dass diesen Zahlungen Rechnungen des Schlossers zugrunde liegen. Sprich: der Hausverwalter macht Mist und merkt es nicht einmal. Wenn der Schlosser diese Gelder einfach einbeh�lt, sind das Betriebseinnahmen? ![]() Meiner Ansicht nach nicht, weil sie nicht durch den Betrieb veranlasst sind. Schenkungen sind es auch nicht. Es k�nnte ja jederzeit zur�ckgefordert werden. Also ein f�r den Schlosser ein steuerlich unbeachtlicher Verm�genszuwachs? ![]() Wie seht Ihr das? Gru� tosch |
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08.11.2011, 18:58
Beitrag: #2
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
eine Schenkung wird es erst dann, wenn die Verbindlichkeit verj�hrt ist. D.h. ich w�rde die Zahlungen als Verbindlichkeit einbuchen ... Wenn dem tats�chlich so sein sollte, dass die Zahlungen ohne Rechnungen erfolgen, wird dies irgendwann auffallen - sp�testens wenn der Verwalter wechselt ... Aber m�glicherweise hat der Schlosser auch Rechnungen verloren, weil nach meinen Erfahrungen Hausverwalter sich derartige Fehler nicht leisten k�nnen ... Gruss Uwe |
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08.11.2011, 19:16
Beitrag: #3
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Uwe schrieb:Aber m�glicherweise hat der Schlosser auch Rechnungen verloren, ...Das k�nnen er und ich ausschlie�en. Der ist penibel. |
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08.11.2011, 19:20
Beitrag: #4
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hmmm.. ich seh das eher so wie Tosch.....
Der �berweisende hat doch einen Anspruch auf R�ckerstattung aufgrund ungerechtfertigigter Bereicherung ( 812 BGB) Damit kann auch gerade keine Schenkung vorliegen, es sei denn das ganze war von vorneherein so gewollt... Die Schenkung n�mlich ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Verm�gen einen anderen bereichert und beide Teile dar�ber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (� 516 Abs. 1 BGB). Ob hier beide Beteiligten sich dar�ber einig sind wage ich zu bezweifeln... Und warum sollte man den Geldeingang auf Verbindlichkeit buchen ???? Privateinlage geht doch ganz genauso :-) lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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08.11.2011, 19:34
Beitrag: #5
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
Zitat: Privateinlage geht doch ganz genauso :-) Weil das Finanzamt das Konto bei jeder Betriebspr�fung durchpr�ft ... und ich es f�r wahrscheinlich halte, dass die Zahlungen zur�ckgefordert werden ... Wann tritt eigentlich Verj�hrung bei einer ungerechtfertigten Bereicherung ein? Gruss Uwe |
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08.11.2011, 20:21
Beitrag: #6
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Also ich w�rde dem Verwalter zuerst mal meine Bankverb. mitteilen.
![]() Wer sagt denn, da� es eine ungerechtfertigten Bereicherung ist? Vielleicht m�chte der Verwalter dem Schlosser etwas Gutes tun. ![]() Eine Betriebseinnahme ist es m.E. auf keinen Fall, das sehe ich wie @tosch. |
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08.11.2011, 20:22
Beitrag: #7
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Wenn der Zufluss nicht betrieblich veranlasst ist, dann fress ich einen Besen! Das Geld hat er wegen der Schuseligkeit von Auftraggeber in anderer Sache erzielt. Bis zur Verj�hrung ist es Verbindlichkeit, die man ggf sogar verzinsen sollte und ab Eintritt der Verj�hrung sonst betr Ertrag.
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08.11.2011, 20:28
Beitrag: #8
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Guten Appetit.
![]() Ich hoffe ich bekomm heute abend was Besseres. Dazu ein Bier, denn ich hab heute die Sch... voll. |
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08.11.2011, 22:33
Beitrag: #9
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hi,
Also den Besen werd ich nicht kochen m�ssen: Herrmann Heuer Raupach schrieb:BE sind alle durch den Betrieb veranlassten Zug�nge in Geld oder Geldeswert. Der Begriff der betrieblichen Veranlassung wird von der Rspr. im gleichen Sinn verwendet wie bei den BA nach Abs. 4 (BFH v. 1.3.1993 - III R 3/92, BStBl. II 1994, 179; v. 20.4.1989 - IV R 106/87, BStBl. II 1989, 641 mwN).� Der Kausalzusammenhang ist hier die gesch�ftliche Beziehung von Stpfl und Gl�ubiger. Es ist eben nicht erforderlich, das hier eine betriebliche Leistung vorliegt. Nochmals: Eine ertragswirksame Einnahme wird es erst dann, wenn die R�ckforderung unm�glich wird (Erhebung Einrede der Verj�hrung wahrscheinlich). Es liegt durch den Zufluss in den Betrieb und die betriebliche Veranlassung also bei Zufluss eine betriebliche Verbindlichkeit vor. Und entweder die Verbindlichkeit wird ins PV entnommen oder verj�hrt; beiderlei Wegfall der Verbindlichkeit ist dann ein Ertrag. Hier private Veranlassung (ich sehe hier keine private Verbindung zwischen Zahler/Empf�nger) oder gar freigiebige Zuwendungen (erfordert eine Zwecksetzung des Leistenden, die gerade nicht vorliegt) zu konstruieren geht mE nicht. Gru� showbee |
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09.11.2011, 09:16
Beitrag: #10
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RE: Betriebseinnahme oder nicht?
Hallo,
Der gute Schlosser bekommt gegebenenfalls ein strafrechtliches Problem. Wenn ihm auff�llt, dass ihm Gelder zugewendet werden, die ihm nicht geh�ren und die offensichtlich auch nicht f�r ihn gedacht sind, kann er sich nicht alleine darauf berufen, dass der Andere hier einen Fehler begangen hat. Er ist verpflichtet aktiv an der Sachverhaltsaufkl�rung mitzuarbeiten. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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