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Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
17.09.2011, 12:16
Beitrag: #12
RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid
Danke showbee. Das hatte ich gemeint.

Wichtig ist mir diese Aussage:

Zitat:Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid ist auch dann erforderlich, wenn die Steuerfestsetzung bereits auf 0 ¤ lautet. Im Bezug auf die angefochtene Steuerfestsetzung liegt zwar keine Beschwer i.S.v. § 350 AO vor, aber § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG n.F. eröffnet die betragsmäßige Verlustübernahme in den Verlustfeststellungsbescheid.

Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass diese Regelung bei den Beratern kaum bekannt ist. Ich will damit niemandem zu nahe treten. Aber ich persönlich habe Befürchtungen, dass die Beraterschaft auf die Barrikaden geht, wenn ich ihnen nun freudig erregt mitteilen darf, dass es zwar löblich ist, dass sie den Verlustfeststellungsbescheid angefochten haben, dies aber nix nutzt, da § 10d Abs. 4 auf § 351 Abs. 2 AO verweist und es dabei egal ist, ob die Steuer auf 0 lautet.

Da braucht es Jahre um den Steuerberatern klar zu machen, dass es nichts hilft, wenn sie die Einkommensteuer über 0 anfechten um höhere Verluste geltend zu machen und nun darf ich ihnen genau das Gegenteil erzählen. Das wird bestimmt noch spassig werden Sad

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Änderung Verlustfeststellung bei Nullfestsetzung ESt-Bescheid - Kiharu - 17.09.2011 12:16

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