"Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
|
24.08.2011, 12:59
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
"Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
Sch�n, wenn man neue F�lle �bernimmt.
Sachverhalt: Die GmbH hat ein Forderungskonto in H�he von 14.500,00 � in der Bilanz stehen. Die Forderung bestand gegen�ber der eigenen GmbH & Co. KG, die praktischerweise 2008 aus dem HR gel�scht wurde. Dort war es im Bereich der variablen Kapitalkonten angelegt und wurde im letzten Abschluss der KG wundersam ausgebucht.... Okay, ich bearbeite jetzt 2010 der GmbH und k�nnte meinen Vorg�ngerkollegen #&�$%$#&, aber egal, das Konto muss auf jeden Fall raus. Umsatzsteuerlich sehe ich kein Problem, da sicher Saldo nachweislich aus einer Einlage und ein paar Gewinnanteilen zusammensetzt. Jetzt suche ich die eleganteste L�sung, das Ding loszuwerden, ohne Finanzamt, Bank und sonstwen draufzusto�en.... Hat jemand eine bessere Idee als das einfach �ber Forderungsverluste rauszukicken? Verluste aus Beteiligungen f�nde ich jetzt halt arg offensichtlich.... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
|||
24.08.2011, 13:25
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
h�fner501 schrieb:Hat jemand eine bessere Idee als das einfach �ber Forderungsverluste rauszukicken?Klar: Gesellschafter begleicht die Forderung! ![]() und jetzt ganz schnell weg hier ... |
|||
24.08.2011, 14:33
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
OMG, es wird noch schlimmer. Das sind die GmbH-Anteilszahlungen der damaligen Gesellschafter. Die haben das Geld aus der GmbH & Co. KG genommen und der Vorberater nicht entsprechend verbucht. Somit sind es eigentlich Forderungen gegen die ehemaligen Gesellschafter, die es auch schon lange nicht mehr in der GmbH gibt. Aber gebucht �ber die KG....
Ich �berlege gerade ernsthaft, ob ich die Forderung nicht dem jetzigen Gesellschafter aufbrumme und fertig.... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
|||
24.08.2011, 17:23
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
GmbH-Anteilszahlungen? Was darf ich denn darunter verstehen? Die ausstehenden Einlagen auf das Stammkapital der vorliegenden GmbH?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
|||
25.08.2011, 08:04
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
Hallo Taxmann, soweit ich das bislang recherchieren konnte (die Jahre 1975 bzw. 1985 sind halt nicht mehr da) sind das die zu zahlenden/gezahlten Einlagen. Die Verwaltungs-GmbH hatte damals kein Konto. M�glicherweise wurde das Geld auf das KG-Konto eingezahlt.... das w�re wohl plausibel warum es dann Verb. gg. GmbH war.... Aber ich w�hle mich noch weiter.... insbesondere wie der Gro�teil des KG-Verbindlichkeitenkontos aufgel�st wurde.... wenn ich das finde ist viel gewonnen.
Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
|||
25.08.2011, 10:48
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: "Vergessenes" Forderungskonto bei einer GmbH
Sachstandsaktualisierung:
Bei der KG wurde eine BP durchgef�hrt mit dem Ergebnis, dass die GmbH noch 13.800 � an USt an die KG zahlen muss. Nat�rlich wurde das Geld nicht von der GmbH gezahlt, sondern die KG verrechnete das mit dem Verrechnungskonto. Da im Zeitpunkt der Zahlung der Schuld die KG verm�genlos war, �bernahm die GmbH die Zahlung der Schuld. Dies wurde in den mir vorliegenden KG-Unterlagen nicht mehr nachvollzogen. Letztlich stimmt aber der Saldo der GmbH. Ausgehend von der Buchungszeitabl�ufe best�nde die Forderung jetzt tats�chlich aus: 13.800 � USt-Zahlung aus der BP (GmbH f�r KG) und ca. 800 � Altbestand, Gewinnvortr�ge. Die 13.800 � musste die GmbH vermutlich zahlen, weil sie eben Komplement�rin war und f�r den Betrag haftete. Sonstiges Kapital war bei der KG nicht mehr vorhanden. Damit w�ren wir tats�chlich bei der Konfusion angelangt, dass die GmbH jetzt Forderungen gegen sich selbst ausbuchen muss. Aufgrund der Verrechnungsreihenfolge (zuerst saldieren beide wirksam, bevor die GmbH in Haftung genommen wird), sehe ich keine Probleme mehr. Zumindest weniger als vorher. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste