Rückdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
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17.08.2011, 16:36
Beitrag: #1
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Rückdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Ich habe folgenden Fall:
Die Ehefrau eines Ges-GF ist ebenfalls bei der GmbH angestellt. Eine BP stellte fest, dass die Pensionszusage an diese Ehefrau zu 70% als vga anzusehen ist. Soweit ist das ganze klar. Allerdings ist diese Zusage komplett durch eine Rückdeckung abgesichert. Darf/muss ich die Erträge aus der Erhöhung der Rückdeckung da gegenrechnen? Das würde mir natürlich gefallen, aber irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass das nur ein Wunsch bleiben wird. In meiner Literatur habe ich dazu noch nichts gefunden... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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17.08.2011, 20:50
Beitrag: #2
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RE: Rückdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Zitat:OFD Chemnitz 9.8.1999 S 2742 – 68/4 – St 33 - DStR 1999, 1696 |
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18.08.2011, 14:24
Beitrag: #3
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RE: Rückdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Danke, wie immer... ich frag mich ehrlich wo du immer die Fundstellen auftreibst....
Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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18.08.2011, 19:31
Beitrag: #4
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RE: Rückdeckungsversicherung bei VGA-Pensionszusage
Beck & Juris
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