17.08.2011, 16:36
Ich habe folgenden Fall:
Die Ehefrau eines Ges-GF ist ebenfalls bei der GmbH angestellt.
Eine BP stellte fest, dass die Pensionszusage an diese Ehefrau zu 70% als vga anzusehen ist. Soweit ist das ganze klar.
Allerdings ist diese Zusage komplett durch eine Rückdeckung abgesichert. Darf/muss ich die Erträge aus der Erhöhung der Rückdeckung da gegenrechnen? Das würde mir natürlich gefallen, aber irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass das nur ein Wunsch bleiben wird. In meiner Literatur habe ich dazu noch nichts gefunden...
Die Ehefrau eines Ges-GF ist ebenfalls bei der GmbH angestellt.
Eine BP stellte fest, dass die Pensionszusage an diese Ehefrau zu 70% als vga anzusehen ist. Soweit ist das ganze klar.
Allerdings ist diese Zusage komplett durch eine Rückdeckung abgesichert. Darf/muss ich die Erträge aus der Erhöhung der Rückdeckung da gegenrechnen? Das würde mir natürlich gefallen, aber irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass das nur ein Wunsch bleiben wird. In meiner Literatur habe ich dazu noch nichts gefunden...