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Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
28.07.2011, 10:51 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 10:54 von Uwe.)
Beitrag: #1
Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Hallo allerseits,

ich möchte die Interessierten bitten, folgendes Urteil zu verinnerlichen:

Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07

Mein Fall:
Mein Mandant fährt genau ein solches Fahrzeug: Opel Combo Kastenwagen, Zweisitzer, keine Fenster hinten, Werbung am Fahrzeug. Er ist Techniker und repariert und installiert Aufzüge für seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte eine steuerliche Prüfung. Seitdem wird das Fahrzeug bei meinem Mandanten mit der 1%-Regelung versteuert und bekam auf die Warum-Frage als Antwort, dass er sich die zuviel bezahlte Einkommensteuer beim Finanzamt zurückholen könne. Dies tat er auch. Das Finanzamt lehnte es ab (für 2008), für 2009 nach Einspruch erhielt er immerhin 50% anerkannt. Wenn er den vollen geldwerten Vorteil der 1%-Regelung haben wolle, müsse er Fahrtenbuch führen.

Da ich so etwas von Mann zu Mann kläre, war ich gestern beim Finanzamt und versuchte mit dem Sachbearbeiter zu diskutieren. Aber außer ein "Kommen Sie mir nicht so" und "Sie wollen es auf die harte Tour"
nach meiner Ankündigung, die Fahrtenbücher nicht vorlegen zu wollen.

Ich bin der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellunglast trägt - nicht der Steuerpflichtige durch das Führen eines Fahrtenbuches. Mein Mandant war sogar mit dem Fahrzeug beim Finanzamt, aber dort hat es niemanden interessiert ...

Bin ich zu alt für den Job? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Am liebsten würde ich noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, da in 2009 nur 50% anerkannt wurden, obwohl 100% akzeptiert hätten werden müssen ... das Urteil lag dem Sachbearbeiter vor!

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 11:12
Beitrag: #2
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Und wo ist die Frage ?Rolleyes

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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28.07.2011, 11:16
Beitrag: #3
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Zitat:Bin ich zu alt für den Job?
Zitat:Bin irgendwo zwischen 40-49 Jahren alt (so genau weiß ich das nicht mehr)
Nö. Big Grin

Ein Fahrtenbuch ist als Nachweis hier m.E. entbehrlich. Wurde denn innerbetrieblich überhaupt eins geführt für die Kundenbesuche?
Ich würde es auf die "harte Tour" ankommen lassen. Cool
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28.07.2011, 11:20
Beitrag: #4
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Kann es sein, das Dein Mandant gar kein eigenes Fahrzeug auf sich zugelassen hat?
Dann würde ich mir allerdings schwer überlegen, ob ich streite.
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28.07.2011, 11:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 11:34 von Uwe.)
Beitrag: #5
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Hallo,

@kiharu:
Meine Fragen: bin ich zu alt und verstehe unser Recht nicht mehr? Und wie würdet Ihr weiter vorgehen?

@Opa:
Innerbetrieblich wird das Führen eines Fahrtenbuches nicht verlangt. Es gab für 2008 eine Einspruchsentscheidung, die mir nicht vorliegt, aber m.E. auch entbehrlich ist, da überholt durch die Rechtsprechung. Damals wurden die Belege nicht akzeptiert, aus denen die aufgesuchten Kunden und Fahrten hervorgingen, weil es sich um eine lose Aneinanderreihung von Papieren handelte und nicht einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch entsprach.

@tosch:
laut seiner Aussage (Single) nutzt er für Privatfahrten einen auf ihn zugelassenen Ford Fusion. Außerdem habe ich Fahrtenbücher vorliegen.

Gruss
Uwe
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29.07.2011, 06:55
Beitrag: #6
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Zitat:Meine Fragen: bin ich zu alt und verstehe unser Recht nicht mehr?

Antwort zum 1. HS:

Du bist zwar ein paar Jahre älter als ich aber noch lange nicht zu alt fürs Steuerrecht Cool Ich zolle älteren Männern, die sich mit der Materie beschäftigen Respekt. Männer, die sich trotz der im Alter gehäuft auftretenden physischen Probleme, mit einem solch schwierigen Rechtsgebiet beschäftigen, verdienen Lob und Anerkennung. Big Grin

Daher ziehe ich nun vor Dir, alter Mann, meinen Hut und verneige mich tief. Tongue

Nun aber genug mit der Lobhudelei!

Ob du unser Recht noch verstehst, kann ich nicht beurteilen. Ich weiss aber, dass die Karten bei der von dir geschilderten Sachlage recht gut sind. Ich verstehe jedoch nicht, warum du, nur weil du an einem griesgrämigen Finanzbeamten geraten bist, gleich zweifelst. Jeder hat mal einen schlechten Tag, jeder macht mal Fehler und im Zweifel gibts noch das Finanzgericht. Kein Grund zur Aufregung!

Ich würde es auf die harte Tour ankommen lassen, gehe jedoch davon aus, dass die Rb-Stelle es schon richten wird.


off topic:
Nochmal zum Alter: Vor einer Woche war "mein Gegner" vor Gericht 83 Jahre alt und wir haben 5 (!!!) Stunden zäh verhandelt. Zeitweise hatte ich Befürchtungen, der stirbt mir weg bevor wir uns einigen können. Trotz seiner nett klingenden Titel hatte ich den Eindruck, der sollte lieber die ihm noch verbleibende Zeit für andere Dinge nutzen, als weiterhin Mandanten zu betreuen. Bei mir entstand schon der Eindruck, da liegt eine gewisse Form von Senilität vor, da er mantraförmig sowohl in den Schriftsätzen als auch bei Gericht immer wieder den gleich Salmon von sich gab.

Aber wenns bei Dir soweit ist, werde ich es dir sagen. Rolleyes

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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03.08.2011, 17:48
Beitrag: #7
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Hallo miteinander,

ich habe nun die Ergänzung, warum das Finanzamt - auch im Rechtsbehelfsverfahren - das Urteil nicht akzeptiert: im Arbeitsvertrag ist eine private Nutzung erlaubt. Daher wird das Urteil nicht angewendet ...

Eure Meinung nun?

Gruss
Uwe
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03.08.2011, 19:24
Beitrag: #8
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Hallo,

Für den Ausschluss der privaten Nutzung und die Einhaltung dieses Ausschlusses trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.

Und in diesem konkreten Fall umso mehr, da der Arbeitsvertrag die Nutzung zulässt.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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03.08.2011, 19:51
Beitrag: #9
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Hallo,

Zitat:1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der Bewertungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (1 %-Regelung).

2. Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke eingesetzt hat, bedarf der Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast obliegt dem FA. Dieses kann sich nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen.

Der BFH trägt die Beweislast aber gerade um auf das Finanzamt ...

Gruss
Uwe
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03.08.2011, 20:49
Beitrag: #10
RE: Bin ich zu alt für das Steuerrecht?
Uwe schrieb:Der BFH trägt die Beweislast aber gerade um auf das Finanzamt ...
Ich wage zu bezweifeln, dass das auch gilt, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Privatnutzung erlaubt ist. Dies ist m.E. ein starkes Indiz dafür, dass auch privat genutzt wird.

Gruß

tosch
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