Steuerberater

Normale Version: Bin ich zu alt f�r das Steuerrecht?
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Hallo allerseits,

ich m�chte die Interessierten bitten, folgendes Urteil zu verinnerlichen:

Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07

Mein Fall:
Mein Mandant f�hrt genau ein solches Fahrzeug: Opel Combo Kastenwagen, Zweisitzer, keine Fenster hinten, Werbung am Fahrzeug. Er ist Techniker und repariert und installiert Aufz�ge f�r seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte eine steuerliche Pr�fung. Seitdem wird das Fahrzeug bei meinem Mandanten mit der 1%-Regelung versteuert und bekam auf die Warum-Frage als Antwort, dass er sich die zuviel bezahlte Einkommensteuer beim Finanzamt zur�ckholen k�nne. Dies tat er auch. Das Finanzamt lehnte es ab (f�r 2008), f�r 2009 nach Einspruch erhielt er immerhin 50% anerkannt. Wenn er den vollen geldwerten Vorteil der 1%-Regelung haben wolle, m�sse er Fahrtenbuch f�hren.

Da ich so etwas von Mann zu Mann kl�re, war ich gestern beim Finanzamt und versuchte mit dem Sachbearbeiter zu diskutieren. Aber au�er ein "Kommen Sie mir nicht so" und "Sie wollen es auf die harte Tour"
nach meiner Ank�ndigung, die Fahrtenb�cher nicht vorlegen zu wollen.

Ich bin der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellunglast tr�gt - nicht der Steuerpflichtige durch das F�hren eines Fahrtenbuches. Mein Mandant war sogar mit dem Fahrzeug beim Finanzamt, aber dort hat es niemanden interessiert ...

Bin ich zu alt f�r den Job? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Am liebsten w�rde ich noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, da in 2009 nur 50% anerkannt wurden, obwohl 100% akzeptiert h�tten werden m�ssen ... das Urteil lag dem Sachbearbeiter vor!

Gruss
Uwe
Und wo ist die Frage ?Rolleyes
Zitat:Bin ich zu alt f�r den Job?
Zitat:Bin irgendwo zwischen 40-49 Jahren alt (so genau wei� ich das nicht mehr)
N�. Big Grin

Ein Fahrtenbuch ist als Nachweis hier m.E. entbehrlich. Wurde denn innerbetrieblich �berhaupt eins gef�hrt f�r die Kundenbesuche?
Ich w�rde es auf die "harte Tour" ankommen lassen. Cool
Kann es sein, das Dein Mandant gar kein eigenes Fahrzeug auf sich zugelassen hat?
Dann w�rde ich mir allerdings schwer �berlegen, ob ich streite.
Hallo,

@kiharu:
Meine Fragen: bin ich zu alt und verstehe unser Recht nicht mehr? Und wie w�rdet Ihr weiter vorgehen?

@Opa:
Innerbetrieblich wird das F�hren eines Fahrtenbuches nicht verlangt. Es gab f�r 2008 eine Einspruchsentscheidung, die mir nicht vorliegt, aber m.E. auch entbehrlich ist, da �berholt durch die Rechtsprechung. Damals wurden die Belege nicht akzeptiert, aus denen die aufgesuchten Kunden und Fahrten hervorgingen, weil es sich um eine lose Aneinanderreihung von Papieren handelte und nicht einem ordnungsgem�� gef�hrten Fahrtenbuch entsprach.

@tosch:
laut seiner Aussage (Single) nutzt er f�r Privatfahrten einen auf ihn zugelassenen Ford Fusion. Au�erdem habe ich Fahrtenb�cher vorliegen.

Gruss
Uwe
Zitat:Meine Fragen: bin ich zu alt und verstehe unser Recht nicht mehr?

Antwort zum 1. HS:

Du bist zwar ein paar Jahre �lter als ich aber noch lange nicht zu alt f�rs Steuerrecht Cool Ich zolle �lteren M�nnern, die sich mit der Materie besch�ftigen Respekt. M�nner, die sich trotz der im Alter geh�uft auftretenden physischen Probleme, mit einem solch schwierigen Rechtsgebiet besch�ftigen, verdienen Lob und Anerkennung. Big Grin

Daher ziehe ich nun vor Dir, alter Mann, meinen Hut und verneige mich tief. Tongue

Nun aber genug mit der Lobhudelei!

Ob du unser Recht noch verstehst, kann ich nicht beurteilen. Ich weiss aber, dass die Karten bei der von dir geschilderten Sachlage recht gut sind. Ich verstehe jedoch nicht, warum du, nur weil du an einem griesgr�migen Finanzbeamten geraten bist, gleich zweifelst. Jeder hat mal einen schlechten Tag, jeder macht mal Fehler und im Zweifel gibts noch das Finanzgericht. Kein Grund zur Aufregung!

Ich w�rde es auf die harte Tour ankommen lassen, gehe jedoch davon aus, dass die Rb-Stelle es schon richten wird.


off topic:
Nochmal zum Alter: Vor einer Woche war "mein Gegner" vor Gericht 83 Jahre alt und wir haben 5 (!!!) Stunden z�h verhandelt. Zeitweise hatte ich Bef�rchtungen, der stirbt mir weg bevor wir uns einigen k�nnen. Trotz seiner nett klingenden Titel hatte ich den Eindruck, der sollte lieber die ihm noch verbleibende Zeit f�r andere Dinge nutzen, als weiterhin Mandanten zu betreuen. Bei mir entstand schon der Eindruck, da liegt eine gewisse Form von Senilit�t vor, da er mantraf�rmig sowohl in den Schrifts�tzen als auch bei Gericht immer wieder den gleich Salmon von sich gab.

Aber wenns bei Dir soweit ist, werde ich es dir sagen. Rolleyes
Hallo miteinander,

ich habe nun die Erg�nzung, warum das Finanzamt - auch im Rechtsbehelfsverfahren - das Urteil nicht akzeptiert: im Arbeitsvertrag ist eine private Nutzung erlaubt. Daher wird das Urteil nicht angewendet ...

Eure Meinung nun?

Gruss
Uwe
Hallo,

F�r den Ausschluss der privaten Nutzung und die Einhaltung dieses Ausschlusses tr�gt der Steuerpflichtige die Beweislast.

Und in diesem konkreten Fall umso mehr, da der Arbeitsvertrag die Nutzung zul�sst.
Hallo,

Zitat:1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschlie�lich nur zur Bef�rderung von G�tern bestimmt ist, unterf�llt nicht der Bewertungsregelung des � 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (1 %-Regelung).

2. Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch f�r private Zwecke eingesetzt hat, bedarf der Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast obliegt dem FA. Dieses kann sich nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen.

Der BFH tr�gt die Beweislast aber gerade um auf das Finanzamt ...

Gruss
Uwe
Uwe schrieb:Der BFH tr�gt die Beweislast aber gerade um auf das Finanzamt ...
Ich wage zu bezweifeln, dass das auch gilt, wenn im Arbeitsvertrag ausdr�cklich die Privatnutzung erlaubt ist. Dies ist m.E. ein starkes Indiz daf�r, dass auch privat genutzt wird.

Gru�

tosch
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