28.07.2011, 10:51
Hallo allerseits,
ich m�chte die Interessierten bitten, folgendes Urteil zu verinnerlichen:
Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07
Mein Fall:
Mein Mandant f�hrt genau ein solches Fahrzeug: Opel Combo Kastenwagen, Zweisitzer, keine Fenster hinten, Werbung am Fahrzeug. Er ist Techniker und repariert und installiert Aufz�ge f�r seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte eine steuerliche Pr�fung. Seitdem wird das Fahrzeug bei meinem Mandanten mit der 1%-Regelung versteuert und bekam auf die Warum-Frage als Antwort, dass er sich die zuviel bezahlte Einkommensteuer beim Finanzamt zur�ckholen k�nne. Dies tat er auch. Das Finanzamt lehnte es ab (f�r 2008), f�r 2009 nach Einspruch erhielt er immerhin 50% anerkannt. Wenn er den vollen geldwerten Vorteil der 1%-Regelung haben wolle, m�sse er Fahrtenbuch f�hren.
Da ich so etwas von Mann zu Mann kl�re, war ich gestern beim Finanzamt und versuchte mit dem Sachbearbeiter zu diskutieren. Aber au�er ein "Kommen Sie mir nicht so" und "Sie wollen es auf die harte Tour"
nach meiner Ank�ndigung, die Fahrtenb�cher nicht vorlegen zu wollen.
Ich bin der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellunglast tr�gt - nicht der Steuerpflichtige durch das F�hren eines Fahrtenbuches. Mein Mandant war sogar mit dem Fahrzeug beim Finanzamt, aber dort hat es niemanden interessiert ...
Bin ich zu alt f�r den Job? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Am liebsten w�rde ich noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, da in 2009 nur 50% anerkannt wurden, obwohl 100% akzeptiert h�tten werden m�ssen ... das Urteil lag dem Sachbearbeiter vor!
Gruss
Uwe
ich m�chte die Interessierten bitten, folgendes Urteil zu verinnerlichen:
Urteil vom 18.12.2008, VI R 34/07
Mein Fall:
Mein Mandant f�hrt genau ein solches Fahrzeug: Opel Combo Kastenwagen, Zweisitzer, keine Fenster hinten, Werbung am Fahrzeug. Er ist Techniker und repariert und installiert Aufz�ge f�r seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hatte eine steuerliche Pr�fung. Seitdem wird das Fahrzeug bei meinem Mandanten mit der 1%-Regelung versteuert und bekam auf die Warum-Frage als Antwort, dass er sich die zuviel bezahlte Einkommensteuer beim Finanzamt zur�ckholen k�nne. Dies tat er auch. Das Finanzamt lehnte es ab (f�r 2008), f�r 2009 nach Einspruch erhielt er immerhin 50% anerkannt. Wenn er den vollen geldwerten Vorteil der 1%-Regelung haben wolle, m�sse er Fahrtenbuch f�hren.
Da ich so etwas von Mann zu Mann kl�re, war ich gestern beim Finanzamt und versuchte mit dem Sachbearbeiter zu diskutieren. Aber au�er ein "Kommen Sie mir nicht so" und "Sie wollen es auf die harte Tour"
nach meiner Ank�ndigung, die Fahrtenb�cher nicht vorlegen zu wollen.
Ich bin der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellunglast tr�gt - nicht der Steuerpflichtige durch das F�hren eines Fahrtenbuches. Mein Mandant war sogar mit dem Fahrzeug beim Finanzamt, aber dort hat es niemanden interessiert ...
Bin ich zu alt f�r den Job? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Am liebsten w�rde ich noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, da in 2009 nur 50% anerkannt wurden, obwohl 100% akzeptiert h�tten werden m�ssen ... das Urteil lag dem Sachbearbeiter vor!
Gruss
Uwe